Artikel 1 VO (EU) 2012/1205
Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 802/2010 erhält folgende Fassung:
2. Ab dem 1. Januar 2014 veröffentlicht die EMSA folgende Informationen auf ihrer öffentlichen Website und aktualisiert sie täglich:
- a)
- die Liste der Unternehmen, deren Leistung 36 Monate lang durchgehend sehr niedrig war,
- b)
- die Liste der Unternehmen, deren Leistung 36 Monate lang durchgehend niedrig oder sehr niedrig war,
- c)
- die Liste der Unternehmen, deren Leistung 36 Monate lang durchgehend niedrig war.
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