Artikel 1 VO (EU) 2012/1205

Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 802/2010 erhält folgende Fassung:

2. Ab dem 1. Januar 2014 veröffentlicht die EMSA folgende Informationen auf ihrer öffentlichen Website und aktualisiert sie täglich:

a)
die Liste der Unternehmen, deren Leistung 36 Monate lang durchgehend sehr niedrig war,
b)
die Liste der Unternehmen, deren Leistung 36 Monate lang durchgehend niedrig oder sehr niedrig war,
c)
die Liste der Unternehmen, deren Leistung 36 Monate lang durchgehend niedrig war.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.