Präambel VO (EU) 2012/1216
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 336,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission, vorgelegt nach Anhörung des Statutsbeirats,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Gerichtshofs(1),
nach Stellungnahme des Rechnungshofs(2),
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(3),
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Anlässlich des bevorstehenden Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 müssen befristete Sondermaßnahmen eingeführt werden, die vom Statut der Beamten der Europäischen Union ( „Statut” ) und den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, die in der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates(4) festgelegt sind, abweichen.
- (2)
- In Anbetracht der Größe Kroatiens und der Zahl der möglicherweise betroffenen Personen müssen die befristeten Sondermaßnahmen während eines längeren Zeitraums gelten. Der 30. Juni 2018 erscheint zu diesem Zweck das am besten geeignete Datum zu sein.
- (3)
- In Anbetracht der Erforderlichkeit, die geplanten Einstellungen möglichst rasch nach dem Beitritt vorzunehmen, sollte die vorliegende Verordnung vor dem Zeitpunkt des tatsächlichen Beitritts erlassen werden —
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Stellungnahme vom 12. November 2012 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
- (2)
ABl. C 364 vom 23.11.2012, S. 1.
- (3)
Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 12. Dezember 2012.
- (4)
ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.
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