Artikel 2 VO (EU) 2012/1224
Die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Anhang 1 wird Buchstabe a im Eintrag für „SPANIEN-PORTUGAL” gelöscht.
- 2.
-
Anhang 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Einträge „ITALIEN” und „MALTA” werden gelöscht.
- b)
- Nach dem Eintrag „SPANIEN” wird ein neuer Eintrag „ZYPERN” eingefügt.
- 3.
- In Anhang 5 wird nach dem Eintrag „TSCHECHISCHE REPUBLIK” ein neuer Eintrag „DÄNEMARK” eingefügt.
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