Artikel 2 VO (EU) 2012/1224

Die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 wird wie folgt geändert:

1.
In Anhang 1 wird Buchstabe a im Eintrag für „SPANIEN-PORTUGAL” gelöscht.
2.
Anhang 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Einträge „ITALIEN” und „MALTA” werden gelöscht.
b)
Nach dem Eintrag „SPANIEN” wird ein neuer Eintrag „ZYPERN” eingefügt.

3.
In Anhang 5 wird nach dem Eintrag „TSCHECHISCHE REPUBLIK” ein neuer Eintrag „DÄNEMARK” eingefügt.

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