ANHANG IV VO (EU) 2012/1230

TECHNISCHE ANFORDERUNGEN BEZÜGLICH DER ANBRINGUNG VON HUBACHSEN ODER LASTVERLAGERUNGSACHSEN AN FAHRZEUGEN

1.
Bei Fahrzeugen, die mit einer oder mehreren Hubachsen oder Lastverlagerungsachsen ausgerüstet sind, ist sicherzustellen, dass die zulässige Zulassungs-/Betriebsachslast der Achsen und Achsgruppen unter normalen Fahrbedingungen nicht überschritten wird. Hierzu muss die Hubachse oder Lastverlagerungsachse abgesenkt oder automatisch belastet werden, wenn an der bzw. an den nächstgelegenen Achse(n) der Achsgruppe oder an der Vorderachse des Kraftfahrzeugs die zulässige(n) Zulassungs-/Betriebsachslast(en) erreicht wird (werden).

Ist eine Hubachse in angehobener Stellung, so muss gewährleistet sein, dass die Last auf der (den) gelenkten Achse(n) auch weiterhin ausreichend ist, um ein sicheres Fahrverhalten des Fahrzeugs in allen Situationen zu ermöglichen. Zu diesem Zweck muss der Fahrzeughersteller für unvollständige Fahrzeuge die Mindestlast auf der (den) gelenkten Achse(n) angeben.

2.
An einem Fahrzeug angebrachte Hubeinrichtungen sowie die zu ihrem Betrieb erforderlichen Systeme müssen so ausgelegt und eingebaut sein, dass sie gegen unsachgemäße Benutzung und unsachgemäße Eingriffe geschützt sind.
3.
Anforderungen für das Anfahren von Kraftfahrzeugen auf glatter Fahrbahn und zur Verbesserung ihrer Manövrierfähigkeit
3.1.
Abweichend von Nummer 1 darf zur Erleichterung des Anfahrens von Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen auf glatter Fahrbahn und zur Erhöhung der entsprechenden Reifentraktion sowie zur Verbesserung ihrer Manövrierfähigkeit die Hubachse bzw. die Lastverlagerungsachse eines Kraftfahrzeugs oder eines Sattelanhängers auch durch die Hubeinrichtung betätigt werden, damit die Antriebsachslast des Kraftfahrzeugs erhöht oder verringert wird; hierfür gelten jedoch folgende Bedingungen:

a)
Die der Achslast auf jeder Achse des Fahrzeugs entsprechende Masse darf die in dem Mitgliedstaat geltende jeweilige zulässige Achslast bis zu 30 % überschreiten, sofern der vom Hersteller für diesen besonderen Zweck angegebene Wert nicht überschritten wird.
b)
Die der verbleibenden Achslast auf der Vorderachse entsprechende Masse bleibt größer als Null (d. h. im Fall einer belastbaren Hinterachse mit langem hinterem Überhang darf das Fahrzeug nicht hochkippen).
c)
Die Hubachse bzw. die Lastverlagerungsachse darf nur mit einer speziellen Steuereinrichtung betätigt werden.
d)
Nach dem Anfahren des Fahrzeugs und bevor es eine Geschwindigkeit von 30 km/h überschreitet, wird (werden) die Achse(n) erneut automatisch abgesenkt bzw. belastet.

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