Artikel 3 VO (EU) 2012/1262

TACs und deren Aufteilung

Die TACs für Tiefseearten, die von EU-Schiffen in EU-Gewässern oder bestimmten Nicht-EU-Gewässern befischt werden, und die Aufteilung dieser TACs auf die Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls die funktional damit verbundenen Bedingungen sind im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt.

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