Artikel 186 VO (EU) 2012/1268

Technische Hilfe (Artikel 101 und 125 der Haushaltsordnung)

Unter die Bezeichnung „technische Hilfe” fallen für die Durchführung eines Programms oder einer Maßnahme erforderliche Unterstützungs- und Kapazitätsaufbaumaßnahmen, wie vorbereitende oder leitende Tätigkeiten, Überwachungs-, Bewertungs-, Prüf- und Kontrolltätigkeiten.

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