Artikel 201 VO (EU) 2012/1268
Zulassungskriterien (Artikel 131 der Haushaltsordnung)
(1) Die Zulassungskriterien werden in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bekanntgegeben.
(2) Die Zulassungskriterien bestimmen die Bedingungen für die Teilnahme an einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Sie tragen den Zielen der Maßnahme Rechnung und stehen im Einklang mit dem Transparenzgrundsatz und dem Diskriminierungsverbot.
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