Artikel 230 VO (EU) 2012/1268
Ergebnisrechnung (Artikel 145 der Haushaltsordnung)
Die Ergebnisrechnung spiegelt die Aufwände und Erträge des Haushaltsjahres wider, die nach ihrer Art klassifiziert werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.