Artikel 231 VO (EU) 2012/1268
Kapitalflussrechnung (Artikel 145 der Haushaltsordnung)
In der Kapitalflussrechnung werden die Kassenmittelbewegungen des Zeitraums mit den jeweiligen Eröffnungs- und Abschlusssalden ausgewiesen.
Die Kassenmittel bestehen aus folgenden Elementen:
- a)
- Barbestand,
- b)
- Sichtkonten und Sichteinlagen,
- c)
- sonstigen verfügbaren Werten, die rasch flüssig gemacht werden können und deren Wert stabil ist.
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