Artikel 233 VO (EU) 2012/1268

Übersichten über den Haushaltsvollzug (Artikel 146 der Haushaltsordnung)

(1) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug enthalten:

a)
eine Einnahmenübersicht, die Folgendes umfasst:

i)
die Entwicklung des Einnahmen-Voranschlags;
ii)
die Ausführung der Einnahmen;
iii)
die Entwicklung der festgestellten Forderungen;

b)
einen Überblick über die Entwicklung der insgesamt verfügbaren Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen;
c)
einen Überblick über die Verwendung der insgesamt verfügbaren Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen;
d)
einen Überblick über die noch zur Zahlung anstehenden, die aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen und die im Laufe des Haushaltsjahres vorgenommenen Mittelbindungen.

(2) Der Einnahmenübersicht ist auch eine nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte Aufstellung über die Eigenmittelbeträge beigefügt, für die eine Einziehungsanordnung erging und die am Ende des Haushaltsjahres noch einzuziehen waren.

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