Artikel 242 VO (EU) 2012/1268

Eintragung in das Kontenjournal (Artikel 154 der Haushaltsordnung)

Die Rechnungsvorgänge werden nach einer der folgenden Methoden, die einander nicht ausschließen, in das Kontenjournal eingetragen:

a)
entweder täglich durch Erfassung jedes einzelnen Vorgangs
b)
oder in Form einer monatlichen Zusammenfassung der Gesamtbeträge der Vorgänge, vorausgesetzt, es werden alle Belege aufbewahrt, anhand deren die einzelnen Vorgänge jedes einzelnen Tages überprüft werden können.

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