Artikel 242 VO (EU) 2012/1268
Eintragung in das Kontenjournal (Artikel 154 der Haushaltsordnung)
Die Rechnungsvorgänge werden nach einer der folgenden Methoden, die einander nicht ausschließen, in das Kontenjournal eingetragen:
- a)
- entweder täglich durch Erfassung jedes einzelnen Vorgangs
- b)
- oder in Form einer monatlichen Zusammenfassung der Gesamtbeträge der Vorgänge, vorausgesetzt, es werden alle Belege aufbewahrt, anhand deren die einzelnen Vorgänge jedes einzelnen Tages überprüft werden können.
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