Artikel 31 VO (EU) 2012/1268

Besondere Zuständigkeiten der Kommission gemäß den Verträgen (Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe d der Haushaltsordnung)

(1) In folgenden Artikeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden „AEUV” ) werden der Kommission unmittelbar besondere Zuständigkeiten zugewiesen:

a)
Artikel 154 (Sozialer Dialog);
b)
Artikel 156 (Untersuchungen, Stellungnahmen und Beratungen im Sozialbereich);
c)
Artikel 159 und 161 (Sonderberichte zu sozialen Fragen);
d)
Artikel 168 Absatz 2 (Initiativen zur Förderung der Koordinierung im Bereich des Gesundheitsschutzes);
e)
Artikel 171 Absatz 2 (Initiativen zur Förderung der Koordinierung im Bereich der transeuropäischen Netze);
f)
Artikel 173 Absatz 2 (Initiativen zur Förderung der Koordinierung im industriellen Bereich);
g)
Artikel 175 Unterabsatz 2 (Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts);
h)
Artikel 181 Absatz 2 (Initiativen zur Förderung der Koordinierung der Maßnahmen im Bereich Forschung und technologische Entwicklung);
i)
Artikel 190 (Bericht über die Tätigkeit im Bereich Forschung und technologische Entwicklung);
j)
Artikel 210 Absatz 2 (Initiativen zur Förderung der Koordinierung der Politiken im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit);
k)
Artikel 214 Absatz 6 (Initiativen zur Förderung der Koordinierung im Bereich der humanitären Hilfe).

(2) In folgenden Artikeln des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „EAG-Vertrag” ) werden der Kommission unmittelbar besondere Zuständigkeiten zugewiesen:

a)
Artikel 70 (Finanzielle Beteiligung an Schürfungsvorhaben in den Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten im Rahmen des Haushaltsplans der Union);
b)
Artikel 77 bis 85.

(3) Die Listen der Absätze 1 und 2 können bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs ergänzt werden, wobei die betreffenden Artikel und die jeweiligen Beträge anzugeben sind.

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