Artikel 33 VO (EU) 2012/1268
Art der Ausführung (Artikel 58 der Haushaltsordnung)
In der Rechnungsführung der Kommission ist die Art der Mittelausführung und dazu jeweils anzugeben, welcher der in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe c der Haushaltsordnung genannten Einrichtungen oder Personen Haushaltsvollzugsaufgaben übertragen werden.
Bei direkter Mittelverwaltung durch die Kommission nach Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung wird in der Rechnungsführung unterschieden zwischen
- a)
- Dienststellen der Kommission,
- b)
- Exekutivagenturen,
- c)
- Leitern der Delegationen der Union,
- d)
- Treuhandfonds gemäß Artikel 187 der Haushaltsordnung.
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