Artikel 34 VO (EU) 2012/1268

Direkte Mittelverwaltung (Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung)

Führt die Kommission den Haushalt direkt in ihren Dienststellen aus, so werden die Haushaltsvollzugsaufgaben von den Finanzakteuren im Sinne der Artikel 64 bis 75 der Haushaltsordnung nach Maßgabe dieser Verordnung wahrgenommen.

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