Artikel 62 VO (EU) 2012/1268

Zahlungsmodalitäten (Artikel 68 der Haushaltsordnung)

Zahlungen werden per Überweisung oder per Scheck und im Falle von Zahlstellen nach Maßgabe von Artikel 67 Absatz 4 auch per Debitkarte geleistet.

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