ANHANG I VO (EU) 2012/136

Kategorie: technologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Säureregulatoren
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
1j514ii Natrium-Bisulfat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Natrium-Bisulfat: ≥ 95,2 %

Charakterisierung des Wirkstoffs

Natrium-Bisulfat CAS-Nr. 7681-38-1 NaHSO4 Na 19,15 % SO4 80,01 % Hergestellt durch chemische Synthese

Analysemethode (1)

Bestimmung von Natriumhydrogensulfat in Futtermittelzusatzstoffen: Titrimetrische Analyse auf Grundlage der Bestimmung der gesamten löslichen Säure von Natrium-Bisulfat anhand einer Standard-Natriumhydroxidlösung.
Heimtiere und sonstige nicht zur Nahrungsmittelerzeugung genutzten Tiere, ausgenommen Katzen und Nerze 4000
1.
In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben.
2.
Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
3.
Der Gesamtgehalt an Natrium-Bisulfat darf den für die einzelnen entsprechenden Arten festgelegten zulässigen Höchstgehalt im Alleinfuttermittel nicht übersteigen.
8. März 2022
Katzen 20000
Nerze 10000

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden unter folgender Internetadresse des Referenzlabors: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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