Artikel 3 VO (EU) 2012/14
Die mit der Verordnung (EU) Nr. 477/2011 eingeleitete Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 511/2010 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Molybdändrähte mit Ursprung in der Volksrepublik China durch die Einfuhren bestimmter aus der Schweiz versandter Molybdändrähte, ob als Ursprungserzeugnisse der Schweiz angemeldet oder nicht, wird eingestellt.
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