Artikel 14 VO (EU) 2012/258

Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Genehmigungsverfahren sicher sind und dass die Echtheit der Genehmigungsdokumente überprüft oder bestätigt werden kann.

Die Überprüfung und Bestätigung kann gegebenenfalls auch über diplomatische Kanäle erfolgen.

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