Artikel 9 VO (EU) 2012/267
Es ist verboten,
- a)
- für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit Schlüsselausrüstung und -technologien, die in den Anhängen VI und VIa aufgeführt sind, oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in Anhang VI aufgeführten Güter zu erbringen;
- b)
- für iranische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit der in den Anhängen VI und VIa aufgeführten Schlüsselausrüstung und -technologien bereitzustellen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.