ANHANG IIa VO (EU) 2012/267
Endverwendungserklärung gemäß Artikel 3a Absatz 6, Artikel 3c Absatz 2 und Artikel 3d Absatz 2 Buchstabe b
(Briefkopf des Endverwenders/Empfängers im Endbestimmungsland) ENDVERWENDUNGSERKLÄRUNG (falls von der staatlichen Behörde ausgestellt, bitte eine einheitliche Kennnummer: „Nr. ...” einfügen)- A.
- PARTEIEN
- 1.
- Ausführer (Name, Anschrift und Kontaktangaben)
- 2.
- Empfänger (Name, Anschrift und Kontaktangaben)
- 3.
- Endverwender (falls nicht identisch mit Empfänger)
- 4.
- Endbestimmungsland
- B.
- ARTIKEL
- 1.
- Artikel (genaue Beschreibung der Artikel)
- 2.
- Menge (Einheiten/Gewicht)
- 3.
- Endverwendung (genauer Zweck, für den die Artikel verwendet werden. Falls die Artikel zur Entwicklung, Herstellung, Verwendung oder Instandsetzung eines anderen Artikels verwendet werden, beschreiben Sie bitte diesen Artikel, seinen Zweck und seinen Endverwender)
- 4.
- Angabe des Ortes der Endverwendung der Artikel (es sei denn, der Empfänger ist Händler, Großhändler oder Wiederverkäufer und ihm ist der Ort der Endverwendung der Artikel nicht bekannt)
- C.
- STATEMENT OF FOREIGN CONSIGNEE
- C.1
- Empfänger ist gleichzeitig Endverwender
Nach Artikel 3a Absatz 6, Artikel 3c Absatz 2 und Artikel 3d Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates muss der Antragsteller zur Einholung einer Genehmigung diese Endverwendungserklärung oder ein gleichwertiges Dokument mit Informationen über die Endverwendung und den Ort der Endverwendung jedes gelieferten Artikels verwenden. Wir erklären (Ich erkläre), dass die in Abschnitt B beschriebenen und von dem in Abschnitt A Nummer 1 bezeichneten Ausführer gelieferten Artikel:- 1.
- nur zu den in Abschnitt B Nummer 3 beschriebenen Zwecken verwendet werden und dass die Artikel und etwaige Nachbauten oder Nachbildungen davon zur Endverwendung in dem in Abschnitt A Nummer 4 bezeichneten Land an dem in Abschnitt B Nummer 4 bezeichneten Ort bestimmt sind;
- 2.
- dass die Artikel und etwaige Nachbauten oder Nachbildungen davon
- —
nicht für den Einsatz von Kernsprengkörpern oder in einem nicht der Sicherungskontrolle unterliegenden Kernbrennstoffkreislauf verwendet werden;
- —
nicht für Zwecke im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen oder mit Flugkörpern, die solche Waffen transportieren können, verwendet werden;
- —
nur für zivile Endverwendungen verwendet werden;
- —
innerhalb des Iran nicht ohne Unterrichtung des ausführenden Staates weitergegeben werden.
- C.2
- Der Empfänger ist Händler, Großhändler oder Wiederverkäufer (nur ausfüllen, wenn Abschnitt C.1 nicht zutrifft)
Nach Artikel 3a Absatz 6, Artikel 3c Absatz 2 und Artikel 3d Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates muss der Antragsteller zur Einholung einer Genehmigung diese Endverwendungserklärung oder ein gleichwertiges Dokument mit Informationen über die Endverwendung und den Ort der Endverwendung jedes gelieferten Gegenstands verwenden. Wir erklären (Ich erkläre), dass die in Abschnitt B beschriebenen und von dem in Abschnitt A Nummer 1 bezeichneten Ausführer gelieferten Artikel:- 1.
- nur zu den in Abschnitt B Nummer 3 beschriebenen Zwecken verwendet werden und dass die Artikel und etwaige Nachbauten oder Nachbildungen davon zur Endverwendung in dem in Abschnitt A Nummer 4 bezeichneten Land bestimmt sind;
- 2.
- dass die Artikel und etwaige Nachbauten oder Nachbildungen davon
- —
nicht für den Einsatz von Kernsprengkörpern oder in einem nicht der Sicherungskontrolle unterliegenden Kernbrennstoffkreislauf verwendet werden;
- —
nicht für Zwecke im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen oder mit Flugkörpern, die solche Waffen transportieren können, verwendet werden;
- —
nur für zivile Endverwendungen verwendet werden;
- —
nur dann an eine dritte Person/ein drittes Unternehmen geliefert werden, wenn die dritte Person/das dritte Unternehmen die Verpflichtungen der vorstehenden Erklärung als bindend für sie/es akzeptiert und wenn die dritte Person/das dritte Unternehmen als vertrauenswürdig und zuverlässig in Bezug auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen bekannt ist.
UNTERZEICHNUNG | |
… Ort, Datum | … Unterschrift des Endverwenders/Empfängers |
… Firmenstempel/amtliches Siegel | … Name und Dienstbezeichnung des Unterzeichners in Druckbuchstaben |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.