ANHANG III VO (EU) 2012/267
KATEGORIE 1 — BESONDERE WERKSTOFFE UND MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG
-
1 A
-
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
1A002 |
„Verbundwerkstoff” -Strukturen oder Laminate mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. |
1A102 | Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Komponenten, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen. | M6A2 | Resaturierte, pyrolysierte (d. h. Kohlenstoff-Kohlenstoff-) Komponenten mit allen folgenden Eigenschaften: a) konstruiert für Raketensysteme; und b) geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme. |
-
1 B
-
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
1B001 |
Ausrüstung für die Herstellung oder Prüfung der von Nummer 1A002 erfassten „Verbundwerkstoff” -Strukturen oder Laminate oder der von Nummer 1C010 erfassten „faser- oder fadenförmigen Materialien” wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
|
||
|
M6B1a | Faserwickelmaschinen oder „Faden-/Faserlegemaschinen (fibre/tow-placement machines)” , deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür; | |
|
M6B1b |
„Bandlegemaschinen (tape-laying machines)” , deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und Flugkörper-Strukturen aus Verbundwerkstoffen;
|
|
|
M6B1c |
Mehrfachgerichtete und mehrdimensionale Web- oder Interlacing-Maschinen einschließlich Anpassungsteilen und Umbauteilsätzen zum Weben, Stricken, Wirken, Flechten oder Umspinnen von Fasern für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen;
|
|
|
Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die Herstellung von faser- oder fadenförmigen Materialien, wie folgt: | ||
|
M6B1d1 |
|
|
|
M6B1d2 |
|
|
|
M6B1d3 |
|
|
|
M6B1e |
Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, einschließlich Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies).
|
|
1B002 |
Ausrüstung zum Herstellen von Metalllegierungen, Metalllegierungspulver oder legierten Werkstoffen, besonders konstruiert zur Vermeidung von Verunreinigungen und besonders konstruiert zur Verwendung in einem der in Unternummer 1C002c2 genannten Verfahren.
|
M4B3d |
„Herstellungsausrüstung” für Metallpulver, verwendbar zur „Herstellung” von kugelförmigen, kugelähnlichen oder atomisierten Materialien, die von Position 4.C.2.c., 4.C.2.d. oder 4.C.2.e erfasst sind, in einer kontrollierten Umgebung. Anmerkung: 4.B.3.d. schließt ein: a) Plasmageneratoren (high frequency arc-jet), geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung; b) Elektroburst-Ausrüstung, geeignet zur Erzeugung von gesputterten oder kugelförmigen Metallpulvern unter Argon-Wasser-Umgebung; c) Ausrüstung, geeignet zur „Herstellung” von kugelförmigen Aluminiumpulvern durch Pulverisieren einer Schmelze unter Schutzgas (z. B. Stickstoff). Anmerkungen:
|
1B101 |
Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B001 erfasst wird, für die „Herstellung” von Struktur- „Verbundwerkstoffen” , wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
|
||
|
M6B1a | Faserwickelmaschinen oder „Faser-/Fadenlegemaschinen” (fibre/tow-placement machines), deren Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in drei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus faser- oder fadenförmigen Materialien und Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren hierfür; | |
|
M6B1b |
„Bandlegemaschinen (tape-laying machines)” , deren Bewegungen zum Positionieren und Legen von Bändern oder Bahnen in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert werden können, konstruiert zur Fertigung von Luftfahrzeugzellen und Flugkörper-Strukturen aus Verbundwerkstoffen; Anmerkung: Für die Zwecke von Positionen 6.B.1.a und Position 6.B.1.b gelten folgende Begriffsbestimmungen:
|
|
|
M6B1d |
Ausrüstung, konstruiert oder geändert für die Herstellung von faser- oder fadenförmigen Materialien, wie folgt:
|
|
|
M6B1e |
Ausrüstung, konstruiert oder geändert zur speziellen Faseroberflächenbehandlung oder für die Herstellung von Prepregs oder Preforms, einschließlich Rollen, Streckeinrichtungen, Beschichtungs- und Schneideinrichtungen sowie Stanzformen (clicker dies).
|
|
1B102 |
„Herstellungsausrüstung” für Metallpulver, die nicht von Nummer 1B002 erfasst wird, und Bestandteile wie folgt:
|
M4B3d |
„Herstellungsausrüstung” für Metallpulver, verwendbar zur „Herstellung” von kugelförmigen, kugelähnlichen oder atomisierten Materialien, die von Position 4.C.2.c., 4.C.2.d. oder 4.C.2.e erfasst sind, in einer kontrollierten Umgebung.
Anmerkungen:
|
1B115 | Ausrüstung, die nicht von Nummer 1B002 oder 1B102 erfasst wird, für die „Herstellung” von Treibstoffen oder Treibstoffzusätzen, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: | ||
|
M4B1 | „Herstellungsausrüstung” , und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, für die „Herstellung” , Handhabung oder Abnahmeprüfung von Flüssigtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Position 4.C. erfasst sind. | |
|
M4B2 | „Herstellungsausrüstung” , die nicht von Position 4.B.3. erfasst wird, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, für die „Herstellung” , Handhabung, das Mischen, Aushärten, Gießen, Pressen, Bearbeiten, Extrudieren oder die Abnahmeprüfung von Festtreibstoffen oder Treibstoffzusätzen, die von Position 4.C. erfasst sind. | |
1B116 | Düsen, besonders konstruiert zur Fertigung pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1573 K (1300 °C) bis 3173 K (2900 °C) und bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen. | M6B2 | Düsen, besonders konstruiert für die in Position 6.E.3. genannten Verfahren. |
1B117 |
Chargenmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit Temperaturregelung der Mischkammer und allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
M4B3a |
Chargenmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit Temperaturregelung der Mischkammer und allen folgenden Eigenschaften:
|
1B118 |
Durchlaufmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung der Mischkammer und einer der folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
M4B3b |
Durchlaufmischer, die für das Mischen im Vakuum im Bereich von 0 bis 13,326 kPa geeignet sind, mit einer Temperaturregelung der Mischkammer und einer der folgenden Eigenschaften:
|
1B119 | Strahlmühlen (fluid energy mills), geeignet zum Zerkleinern oder Zermahlen von Materialien, die von Unternummer 1C011a, 1C011b, Nummer 1C111 oder der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. | M4B3c | Strahlmühlen (fluid energy mills), geeignet zum Zerkleinern oder Zermahlen von Materialien, die von Position 4.C. erfasst sind. |
-
1 C
-
Werkstoffe und Materialien
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
1C001 |
Werkstoffe oder Materialien, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder eigenleitfähige Polymere wie folgt:
|
M17C1 |
Werkstoffe und Materialien zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur (d. h. Stealth-Technologie), für Anwendungen geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. erfassten Subsysteme. Anmerkungen:
|
1C007 |
Keramikpulver, keramische Nicht- „Verbundwerkstoffe” , „Verbundwerkstoffe” mit keramischer „Matrix” und keramische Vormaterialien wie folgt:
|
M6C5 | Keramische Verbundwerkstoffe mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Flugkörper-Radomen, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind. |
|
M6C6 |
Siliziumkarbid-Materialien wie folgt:
|
|
1C010 |
„Faser- oder fadenförmige Materialien” wie folgt:
|
||
|
M6C1 |
Harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms für die von Position 6.A.1. erfassten Güter, hergestellt aus organischer Matrix oder Metall-Matrix unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer spezifischen Zugfestigkeit größer als 7,62 × 104 m und einem spezifischen Modul größer als 3,18 × 106 m.
Technische Anmerkungen:
|
|
1C011 |
Metalle und Verbindungen, wie folgt:
|
||
|
M4C2d |
Metallpulver aus einem der folgenden Metalle: Zirkonium (CAS-Nr. 7440-67-7), Beryllium (CAS-Nr. 7440-41-7), Magnesium (CAS-Nr. 7439-95-4) oder Legierungen davon, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 μm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen, die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der obengenannten Metalle bestehen;
Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt (CAS-Nr. 7440-58-6) im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet. |
|
|
M4C2e |
Metallpulver aus Bor (CAS-Nr. 7440-42-8) oder Borlegierungen mit einem Borgehalt von größer/gleich 85 Gew.- %, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 μm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen;
|
|
1C101 |
Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe, Materialien und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für „Flugkörper” , „Flugkörper” -Subsysteme oder von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.
Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne der Nummer 1C101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M17A1 | Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur (d. h. Stealth-Technologie), für Anwendungen mit Eignung für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme. |
M17C1 |
Werkstoffe und Materialien zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur (d. h. Stealth-Technologie), für Anwendungen geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. erfassten Subsysteme. Anmerkungen:
|
||
1C102 | Resaturierte, pyrolysierte Kohlenstoff-Kohlenstoff-Materialien, konstruiert für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen. | M6C2 | Resaturierte, pyrolysierte (d. h. Kohlenstoff-Kohlenstoff-) Werkstoffe und Materialien mit allen folgenden Eigenschaften: a) konstruiert für Raketensysteme; und b) geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme. |
1C107 | Keramik- oder Grafitmaterialien, die nicht von Nummer 1C007 erfasst werden, wie folgt: | ||
|
M6C3 |
Feinkörnige Grafite mit einer Dichte von mindestens 1,72 g/cm3, gemessen bei 15 °C, und einer Korngröße kleiner/gleich 100 × 10– 6 (100 μm), geeignet für Raketendüsen oder Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, mit denen eines der folgenden Erzeugnisse hergestellt werden kann:
|
|
|
M6C4 | Pyrolytische oder faserverstärkte Grafite, geeignet für Raketen-Düsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind. | |
|
M6C5 | Keramische Verbundwerkstoffe mit einer Dielektrizitätskonstanten kleiner als 6 bei jeder Frequenz von 100 MHz bis 100 GHz, zur Verwendung in Flugkörper-Radomen, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind. | |
|
M6C6a | Maschinell bearbeitbare, mit Siliziumkarbid verstärkte, ungebrannte keramische Werkstoffe, geeignet für Bugspitzen, die für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme geeignet sind; | |
|
M6C6b | Verstärkte Siliziumkarbid-Keramik-Verbundwerkstoffe, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittskörper, Strahlruder, verwendbar für von Position 1.A. oder 19.A.1. erfasste Systeme. | |
1C111 |
Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe, die nicht von Nummer 1C011 erfasst werden, wie folgt:
|
||
|
M4C2c |
kugelförmiges oder kugelähnliches Aluminiumpulver (CAS-Nr. 7429-90-5) mit einer Teilchengröße kleiner 200 × 10– 6 m (200 μm) und einem Aluminiumgehalt von mindestens 97 Gew.- %, falls mindestens 10 % des Gesamtgewichts aus Teilchen kleiner als 63 μm bestehen, entsprechend ISO 2591 (1988) oder vergleichbaren nationalen Standards; Technische Anmerkung: Eine Teilchengröße von 63 μm (ISO R-565) entspricht 250 mesh (Tyler) oder 230 mesh (ASTM-Standard E-11). |
|
|
M4C2d |
Metallpulver aus einem der folgenden Metalle: Zirkonium (CAS-Nr. 7440-67-7), Beryllium (CAS-Nr. 7440-41-7), Magnesium (CAS-Nr. 7439-95-4) oder Legierungen davon, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 μm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen, die mindestens zu 97 Gew.-% aus einem der obengenannten Metalle bestehen;
Technische Anmerkung: Der natürliche Hafnium-Gehalt (CAS-Nr. 7440-58-6) im Zirkonium (typischerweise 2 % bis 7 %) wird dem Zirkonium-Gehalt hinzugerechnet. |
|
|
M4C2e |
Metallpulver aus Bor (CAS-Nr. 7440-42-8) oder Borlegierungen mit einem Borgehalt von größer/gleich 85 Gew.-%, wenn mindestens 90 % des Gesamtteilchenvolumens oder -gewichts aus Teilchen kleiner als 60 μm bestehen (bestimmt mit Messverfahren wie Verwendung eines Siebs, Laserdiffraktion oder optisches Scannen), kugelförmig, staubförmig, kugelähnlich, flockenförmig oder gemahlen;
|
|
|
M4C4a |
Oxidationsmittel, verwendbar in Flüssigtreibstoff für Raketenmotoren wie folgt:
|
|
|
M4C2b |
Hydrazinderivate wie folgt:
Technische Anmerkung: 3,6-Dihydrazinotetrazinnitrat wird auch bezeichnet als 1,4-Dihydrazinnitrat |
|
|
M4C2f |
Materialien hoher Energiedichte, geeignet für von Position 1.A. oder 19.A. erfasste Systeme, wie folgt:
|
|
|
M4C2g | Hydrazinersatztreibstoffe wie folgt: 1. 2-Dimethylaminoethylazid (DMAZ) (CAS-Nr. 86147-04-8). | |
|
M4C5 |
Polymere wie folgt:
|
|
|
|||
|
M4C6c1 | Carborane, Decarborane, Pentaborane und Derivate daraus; | |
|
M4C6d1 | Triethylenglykoldinitrat (TEGDN) (CAS-Nr. 111-22-8); | |
|
M4C6e1 | 2-Nitrodiphenylamin (CAS-Nr. 119-75-5); | |
|
M4C6d2 | Trimethylolethantrinitrat (TMETN) (CAS-Nr. 3032-55-1); | |
|
M4C6d4 | Diethylenglykoldinitrat (DEGDN) (CAS-Nr. 693-21-0); | |
|
M4C6c2 |
Ferrocenderivate wie folgt:
|
|
|
M4C6d5 | 4,5 Diazidomethyl-2-Methyl-1,2,3-Triazol (iso- DAMTR); | |
1C116 |
Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), geeignet für „Flugkörper” , mit allen folgenden Eigenschaften:
|
M6C8 |
Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme, mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die:
|
1C117 |
Werkstoffe für die Herstellung von „Flugkörper” -Bauteilen wie folgt:
Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne der Nummer 1C117 sind vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M6C7 |
Werkstoffe für die Herstellung von Flugkörper-Bauteilen in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen wie folgt:
|
1C118 |
Titanstabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS) mit allen folgenden Eigenschaften:
|
M6C9 |
Titanstabilisierter Duplexstahl (Ti-DSS), geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme, mit allem Folgenden:
|
1C238 | Chlortrifluorid (ClF3). | M4C4a6 |
Verbindungen, die aus Fluor und einem oder mehreren sonstigen Halogenen, Sauerstoff oder Stickstoff zusammengesetzt sind;
|
-
1 D
-
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
1D001 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” der von den Nummern 1B001 bis 1B003 erfassten Ausrüstung. | M6D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 6.B.1. erfassten Ausrüstung. |
1D101 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für den Betrieb oder die Wartung der von Nummer 1B101, 1B102, 1B115, 1B117, 1B118 oder 1B119 erfassten Ausrüstung. | M4D1 | „Software” besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 4.B. erfassten Ausrüstung für die „Herstellung” und Handhabung der von Position 4.C. erfassten Materialien. |
M6D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 6.B.1. erfassten Ausrüstung. | ||
1D103 | „Software” , besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur. | M17D1 |
„Software” , besonders konstruiert zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur (d. h. Stealth-Technologie), für Anwendungen geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. erfassten Subsysteme.
|
-
1 E
-
Technologie
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
1E001 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Unternummer 1A001b, 1A001c, Nummer 1A002 bis 1A005, Unternummer 1A006b oder Nummer 1A007, 1B oder 1C erfasst werden. | M | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , erfasst von Position 1.A., 1.B. oder 1.D. |
1E101 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung” von Waren oder „Software” , erfasst von den Nummern 1A102, 1B001, 1B101, 1B102, 1B115 bis 1B119, 1C001, 1C101, 1C107, 1C111 bis 1C118, 1D101 oder 1D103. | M | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , erfasst von Position 1.A., 1.B. oder 1.D. |
1E102 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” von „Software” , erfasst von Nummer 1D001, 1D101 oder 1D103. | M6E1 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien oder „Software” , erfasst von Position 6.A., 6.B., 6.C. oder 6.D. |
M17E1 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien oder „Software” , erfasst von Position 17.A., 17.B., 17.C. oder 17.D.
|
||
1E103 | [M6E2] „Technologie” zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die „Herstellung” von „Verbundwerkstoffen” oder von teilweise verarbeiteten „Verbundwerkstoffen” . | M6E2 | „Technische Unterlagen” (einschließlich Verarbeitungsbedingungen) und Verfahren zur Temperatur-, Druck- und Atmosphärenregelung in Autoklaven oder Hydroklaven für die Herstellung von Verbundwerkstoffen oder von teilweise verarbeiteten Verbundwerkstoffen, die für von Position 6.A. oder 6.C. erfasste Ausrüstung oder Werkstoffe und Materialien geeignet sind. |
1E104 |
„Technologie” zur „Herstellung” pyrolytisch erzeugter Materialien, die in einer Form, auf einem Dorn oder einem anderen Substrat aus Vorstufengasen abgeschieden werden, die in einem Temperaturbereich von 1573 K (1300 °C) bis 3173 K (2900 °C) bei einem Druck von 130 Pa bis 20 kPa zerfallen.
|
M6E1 |
KATEGORIE 2 WERKSTOFFBEARBEITUNG
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
2A001 |
Wälzlager und Lagersysteme wie folgt und Bestandteile hierfür:
|
M3A7 |
Kugellager für Radialbelastungen mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMA Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder gleichwertigen nationalen Standards) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:
|
2A101 |
Kugellager für Radialbelastungen, die nicht von Nummer 2A001 erfasst sind, mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMA Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder vergleichbaren nationalen Normen) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:
|
M3A7 |
Kugellager für Radialbelastungen mit Toleranzwerten gemäß ISO 492 Toleranzklasse 2 (oder ANSI/ABMA Std 20 mit der Toleranzklasse ABEC-9 oder gleichwertigen nationalen Standards) oder besser und mit allen folgenden Kenndaten:
|
2B004 |
Heiß- „Isostatische Pressen” mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür:
Technische Anmerkung: Die lichte Weite des Kammerraums bezieht sich auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schließt Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.
|
M6B3 |
Isostatische Pressen, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
2B009 |
Drück- und Fließdrückmaschinen, die nach der technischen Beschreibung des Herstellers mit „numerischen Steuerungen” oder Rechnersteuerungen ausgerüstet werden können, und mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: Im Sinne der Nummer 2B009 werden Maschinen mit kombinierter Drück- und Fließdrückfunktion als Fließdrückmaschinen betrachtet. |
M3B3 |
Fließdrückmaschinen und besonders konstruierte Bauteile hierfür, die
Technische Anmerkung: Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden im Sinne dieser Position als Fließdrückmaschinen betrachtet. |
2B104 |
„Isostatische Pressen” , die nicht von Nummer 2B004 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
M6B3 |
Isostatische Pressen, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
2B105 | Öfen zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase (CVD), die nicht von Unternummer 2B005a erfasst werden, konstruiert oder geändert für die Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff- „Verbundwerkstoffen” . | M6B4 | Öfen zur chemischen Beschichtung aus der Gasphase, konstruiert oder geändert für die Verdichtung von Kohlenstoff-Kohlenstoff-Verbundwerkstoffen. |
2B109 |
Fließdrückmaschinen, die nicht von Nummer 2B009 erfasst werden, und besonders konstruierte Bestandteile wie folgt:
Technische Anmerkung: Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden im Sinne der Nummer 2B109 als Fließdrückmaschinen betrachtet. |
M3B3 |
Fließdrückmaschinen und besonders konstruierte Bauteile hierfür, die
Technische Anmerkung: Maschinen mit kombinierter Fließdrück- und Drückfunktion werden im Sinne dieser Position als Fließdrückmaschinen betrachtet. |
2B116 |
Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
Technische Anmerkung: Ein „Prüftisch” im Sinne der Nummer 2B116 ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen. |
M15B1 |
Vibrationsprüfausrüstung, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder für die von den Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme, sowie Bestandteile hierfür wie folgt:
Technische Anmerkung: Vibrationsprüfsysteme mit integrierter digitaler Steuerung sind solche, deren Funktionen — zum Teil oder vollständig — anhand gespeicherter und digital codierter elektrischer Signale automatisch angesteuert werden. |
2B117 | Ausrüstung und Prozesssteuerungen, die nicht von Nummer 2B004, Unternummer 2B005a, Nummer 2B104 oder 2B105 erfasst werden, konstruiert oder geändert zur Verdichtung und Pyrolyse von Raketendüsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern aus Struktur- „Verbundwerkstoffen” . | M6B5 | Ausrüstung und Prozesssteuerungen, die nicht von Position 6.B.3. oder 6.B.4. erfasst werden, konstruiert oder geändert zur Verdichtung und Pyrolyse von Raketendüsen und Bugspitzen von Wiedereintrittskörpern aus Struktur-Verbundwerkstoffen. |
2B119 |
Auswuchtmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
|
M9B2a |
Ausrüstung wie folgt:
|
|
M9B2b | Messgeräte (indicator heads) (auch als balancing instrumentation bezeichnet), konstruiert oder geändert für den Einsatz in Maschinen, erfasst von Position 9.B.2.a.. | |
2B120 |
Bewegungssimulatoren oder Drehtische mit allen folgenden Eigenschaften:
|
M9B2c |
Bewegungssimulatoren/Drehtische (Ausrüstung geeignet zur Bewegungssimulation) mit allen folgenden Eigenschaften:
|
2B121 |
Positioniertische (Ausrüstung, geeignet für Präzisionsteilung in jeder Achse) die nicht von Nummer 2B120 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
|
M9B2d |
Positioniertische (Ausrüstung, geeignet für Präzisionsteilung in jeder Achse) mit folgenden Eigenschaften:
|
2B122 |
Zentrifugen, die Beschleunigungen größer als 100 g erzeugen können, konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem.
|
M9B2e | Zentrifugen, die Beschleunigungen größer als 100 g erzeugen können, konstruiert oder geändert für den Einbau von Schleifringen oder integrierten kontaktlosen Geräten, geeignet zur Übertragung von elektrischer Energie, von Signalen oder von beidem. |
-
2 D
-
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
2D001 |
„Software” , andere als von Nummer 2D002 erfasst, wie folgt:
|
M3D | SOFTWARE |
2D101 |
„Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B104, 2B105, 2B109, 2B116, 2B117 oder 2B119 bis 2B122.
|
M3D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 3.B.1. oder 3.B.3. erfassten „Herstellungsanlagen” und Fließdrückmaschinen. |
M6D2 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die von Position 6.B.3., 6.B.4. oder 6.B.5. erfasste Ausrüstung. | ||
M15D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 15.B. erfassten Ausrüstung, geeignet für die Prüfung der von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder der die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme. |
-
2 E
-
Technologie
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
2E001 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” von Ausrüstung. oder „Software” , die von Nummer 2A, 2B oder 2D erfasst wird.
|
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
2E002 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Herstellung” von Ausrüstung, die von Nummer 2A oder 2B erfasst wird. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
2E101 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , erfasst von Nummer 2B004, 2B009, 2B104, 2B109, 2B116, 2B119 bis 2B122 oder 2D101. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
KATEGORIE 3 — ALLGEMEINE ELEKTRONIK
-
3 A
-
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
3A001 |
Elektronische Bauelemente und Baugruppen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
|
||
|
M18A1 | „Strahlungsbeständige” „Mikroschaltkreise” , geeignet zum Schutz von Raketensystemen und unbemannten Luftfahrzeugen gegen atomare Detonationswirkungen (z. B. elektromagnetischer Impuls — EMP, Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme. | |
M18A2 |
„Detektoren” , besonders konstruiert oder geändert zum Schutz von Raketensystemen und unbemannten Luftfahrzeugen gegen atomare Detonationswirkungen (z. B. elektromagnetischer Impuls — EMP, Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme. Technische Anmerkung: Ein „Detektor” ist definiert als eine mechanische, elektrische, optische oder chemische Vorrichtung, die automatisch identifiziert, aufzeichnet oder ein Signal registriert, wie z. B. Änderungen von Umgebungstemperatur oder -druck, elektrische oder elektromagnetische Signale oder die Strahlung eines radioaktiven Materials. Dies schließt Vorrichtungen ein, die durch einmaliges Ansprechen oder Versagen wirksam werden. |
||
3A101 |
Elektronische Ausrüstung, Geräte und Komponenten, die nicht von Nummer 3A001 erfasst werden, wie folgt:
|
M14A1 |
Analog-Digital-Wandler, geeignet für die von Position 1.A. erfassten Systeme, mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
M14A1b1 |
|
||
M14A1b2 |
|
||
|
M15B5 |
Beschleuniger, geeignet zur Erzeugung elektromagnetischer Strahlung, erzeugt durch Bremsstrahlung mit Elektronenenergien größer/gleich 2 MeV, und Systeme, die solche Beschleuniger enthalten, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme.
Technische Anmerkung: Position 15.B. Ein „Prüftisch” ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen. |
|
3A102 |
„Thermalbatterien” , entwickelt oder modifiziert für „Flugkörper” . Technische Anmerkungen:
|
M12A6 |
Thermalbatterien konstruiert oder geändert für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme.
Technische Anmerkung: Eine Thermalbatterie ist eine Batterie zur einmaligen Verwendung, die ein festes, nichtleitendes, anorganisches Salz als Elektrolyt enthält. Solche Batterien enthalten ein pyrolytisches Material, das nach der Zündung den Elektrolyten aufschmilzt und die Batterie aktiviert. |
-
3 D
-
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
3D101 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” der von Unternummer 3A101b erfassten Ausrüstung. | M15D1 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” der von Unternummer 3A101b erfassten Ausrüstung. |
-
3 E
-
Technologie
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
3E001 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” oder „Herstellung” von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 3A, 3B oder 3C erfasst werden;
|
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
3E101 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , erfasst von Unternummer 3A001a1, 3A001a2, Nummer 3A101, 3A102 oder 3D101. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
3E102 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” von „Software” , erfasst von Nummer 3D101. | M15E1 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Einrichtungen oder „Software” , erfasst von Position 15.B. oder 15.D. |
KATEGORIE 4 — RECHNER
-
4A
-
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
4A001 |
Elektronische Rechner und verwandte Geräte mit einer der folgenden Eigenschaften sowie „elektronische Baugruppen” und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
||
|
M13A1 |
Analogrechner, Digitalrechner oder digitale Differenzialanalysatoren, konstruiert oder geändert zur Verwendung in den von Position 1.A. erfassten Systemen, mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
|
4A003 |
„Digitalrechner” , „elektronische Baugruppen” und verwandte Geräte wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
||
|
M14A1b2 |
Analog-Digital-Wandler-Leiterplatten oder -Module mit elektrischem Input, die alle folgenden Eigenschaften besitzen:
|
|
4A101 | Analogrechner, „Digitalrechner” oder digitale Differenzialanalysatoren, die nicht von Unternummer 4A001a1 erfasst werden, besonders robust (ruggedized) und konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen. | M13A1b | Besonders robust (ruggedised) oder „strahlungsbeständig” konstruiert. |
4A102 |
„Hybridrechner” , besonders konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
|
M16A1 |
(Kombiniert analog/digitale) Hybridrechner, besonders konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Position 1.A. erfassten Systeme oder der von Position 2.A. erfassten Subsysteme.
|
-
4 E
-
Technologie
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
4E001 |
|
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
KATEGORIE 5 — TELEKOMMUNIKATION UND „INFORMATIONSSICHERHEIT”
Teil 1 — Telekommunikation
-
5A1
-
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
5A101 |
Fernmess- und Fernsteuerungsausrüstung, einschließlich Bodenausrüstung, konstruiert oder geändert für „Flugkörper” . Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne von Nummer 5A101 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km.
|
M12A4 |
Fernmess- und Fernsteuerungsausrüstung, einschließlich Bodenausrüstung, konstruiert oder geändert für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme. Anmerkungen:
|
-
5D1
-
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
5D101 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Nummer 5A101. | M12D3 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 12.A.4. oder 12.A.5. erfassten Ausrüstung, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme. |
-
5E1
-
Technologie
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
5E101 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Nummer 5A101. | M12E1 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , erfasst von Position 12.A. oder 12.D. |
KATEGORIE 6 — SENSOREN UND LASER
-
6 A
-
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
6A002 |
Optische Sensoren oder Ausrüstung und Bestandteile hierfür wie folgt:
|
M18A2 |
„Detektoren” , besonders konstruiert oder geändert zum Schutz von Raketensystemen und unbemannten Luftfahrzeugen gegen atomare Detonationswirkungen (z. B. elektromagnetischer Impuls — EMP, Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme. Technische Anmerkung: Ein „Detektor” ist definiert als eine mechanische, elektrische, optische oder chemische Vorrichtung, die automatisch identifiziert, aufzeichnet oder ein Signal registriert, wie z. B. Änderungen von Umgebungstemperatur oder -druck, elektrische oder elektromagnetische Signale oder die Strahlung eines radioaktiven Materials. Dies schließt Vorrichtungen ein, die durch einmaliges Ansprechen oder Versagen wirksam werden. |
|
M11A2 | Passive Sensoren zur Ermittlung von Peilwinkeln zu spezifischen elektromagnetischen Quellen (Peilgeräte) oder Geländecharakteristiken, konstruiert oder geändert zur Verwendung in den von Position 1.A erfassten Systemen. | |
6A006 |
„Magnetometer” , „Magnetfeldgradientenmesser” , „intrinsische Magnetfeldgradientenmesser” , Sensoren zur Bestimmung elektrischer Felder unter Wasser und „Kompensationssysteme” , sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
|
M9A8 |
Dreiachsige Magnet-Kurs-Sensoren mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
6A007 |
Schwerkraftmesser (Gravimeter) und Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers) wie folgt:
|
M12A3 |
Schwerkraftmesser (Gravimeter) oder Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers), konstruiert oder geändert für die Verwendung in Luftfahrzeugen oder auf See, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
6A008 |
Radarsysteme, -geräte und Baugruppen mit einer der folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Bauteile wie folgt:
|
M11A1 |
Radarsysteme und Laserradarsysteme, einschließlich Höhenmesser, konstruiert oder geändert zur Verwendung in den von Position 1.A. erfassten Systemen. Technische Anmerkung: Laserradarsysteme enthalten spezialisierte Übertragungs-, Abtast-, Empfangs- und Signalverarbeitungstechniken für den Einsatz von Lasern für die Echoortung, Peilung und Zielauflösung durch Standort-, Radialgeschwindigkeits- und Objekt-Reflexionseigenschaften. |
|
M12A5b |
Vermessungsradare (range instrumentation radars) einschließlich zugehöriger optischer/Infrarot-Zielverfolgungsgeräte mit allen folgenden Eigenschaften:
|
|
6A102 |
Strahlungsfeste „Detektoren” , die nicht von Nummer 6A002 erfasst werden, besonders konstruiert oder geändert zum Schutz gegen atomare Detonationswirkungen (z. B. elektromagnetischer Impuls [EMP], Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für „Flugkörper” , konstruiert oder ausgelegt, um einer Gesamtstrahlungsdosis von größer/gleich 5 × 105Rad (Silizium) zu widerstehen. Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer 6A102 ist ein „Detektor” definiert als eine mechanische, elektrische, optische oder chemische Vorrichtung, die automatisch identifiziert, aufzeichnet oder ein Signal registriert, wie z. B. Änderungen von Umgebungstemperatur oder -druck, elektrische oder elektromagnetische Signale oder die Strahlung eines radioaktiven Materials. Dies schließt Vorrichtungen ein, die durch einmaliges Ansprechen oder Versagen wirksam werden. |
M18A2 |
„Detektoren” , besonders konstruiert oder geändert zum Schutz von Raketensystemen und unbemannten Luftfahrzeugen gegen atomare Detonationswirkungen (z. B. elektromagnetischer Impuls — EMP, Röntgenstrahlung, kombinierte Druck- und Wärmewirkung) und geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme. Technische Anmerkung: Ein „Detektor” ist definiert als eine mechanische, elektrische, optische oder chemische Vorrichtung, die automatisch identifiziert, aufzeichnet oder ein Signal registriert, wie z. B. Änderungen von Umgebungstemperatur oder -druck, elektrische oder elektromagnetische Signale oder die Strahlung eines radioaktiven Materials. Dies schließt Vorrichtungen ein, die durch einmaliges Ansprechen oder Versagen wirksam werden. |
6A107 |
Schwerkraftmesser (Gravimeter) und Bestandteile für Schwerkraftmesser und für Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers) wie folgt:
|
M12A3 |
Schwerkraftmesser (Gravimeter) oder Schwerkraftgradientenmesser (gravity gradiometers), konstruiert oder geändert für die Verwendung in Luftfahrzeugen oder auf See, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
6A108 |
Radarsysteme und Bahnverfolgungssysteme, die nicht von Nummer 6A008 erfasst werden, wie folgt:
|
M11A1 |
Radarsysteme und Laserradarsysteme, einschließlich Höhenmesser, konstruiert oder geändert zur Verwendung in den von Position 1.A. erfassten Systemen. Technische Anmerkung: Laserradarsysteme enthalten spezialisierte Übertragungs-, Abtast-, Empfangs- und Signalverarbeitungstechniken für den Einsatz von Lasern für die Echoortung, Peilung und Zielauflösung durch Standort-, Radialgeschwindigkeits- und Objekt-Reflexionseigenschaften. |
|
M12A5 |
Präzisionsbahnverfolgungssysteme, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme wie folgt:
|
-
6 B
-
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
6B008 |
Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
|
M17B1 | Messsysteme, besonders konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder der die von Position 2.A. erfassten Subsysteme. |
6B108 |
Messsysteme, die nicht von Nummer 6B008 erfasst werden, besonders konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für „Flugkörper” und „Flugkörper” -Subsysteme. Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne von Nummer 6B108 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M17B1 | Messsysteme, besonders konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder der die von Position 2.A. erfassten Subsysteme. |
-
6D
-
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
6D002 | „Software” , besonders entwickelt für die „Verwendung” der von Unternummer 6A002b, Nummer 6A008 oder 6B008 erfassten Ausrüstung. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
6D102 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” der von Nummer 6A108 erfassten Waren. | M11D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Position 11.A.1., 11.A.2. oder 11.A.4. |
M12D3 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 12.A.4. oder 12.A.5. erfassten Ausrüstung, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme. | ||
6D103 |
„Software” , besonders entwickelt oder geändert für die Verarbeitung von Daten, die während des Fluges zur nachträglichen Bestimmung der Position eines „Flugkörpers” auf seiner Flugbahn aufgezeichnet wurden. Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne von Nummer 6D103 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M12D2 | „Software” für die Verarbeitung von Daten, die während des Fluges zur nachträglichen Bestimmung der Position eines „Flugkörpers” auf seiner Flugbahn aufgezeichnet wurden, besonders konstruiert oder geändert für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme. |
-
6E
-
Technologie
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
6E001 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” von Ausrüstung, Werkstoffen, Materialien oder „Software” , die von Nummer 6A, 6B, 6C oder 6D erfasst werden. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
6E002 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Herstellung” von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 6A, 6B oder 6C erfasst werden. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
6E101 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , die von Nummer 6A002, Unternummer 6A007b, 6A007c, Nummer 6A008, 6A102, 6A107, 6A108, 6B108, 6D102 oder 6D103 erfasst wird.
|
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
KATEGORIE 7 — LUFTFAHRTELEKTRONIK UND NAVIGATION
-
7 A
-
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
7A001 |
Beschleunigungsmesser wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
M9A3 |
Lineare Beschleunigungsmesser, konstruiert für die Verwendung in Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen jeder Art, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme, mit allen folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Technische Anmerkungen:
|
|
M9A5 |
Beschleunigungsmesser oder Kreisel jeder Art, konstruiert für die Verwendung in Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen jeder Art, spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten größer 100 g, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
|
|
7A002 |
Kreisel oder Drehratensensoren mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
M9A4 |
Jede Art von Kreiseln, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme, mit einer Nenn- „Stabilität” der „Driftrate” kleiner (besser) als 0,5°/h (1 Sigma oder rms) in einer 1-g-Umgebung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. Technische Anmerkungen:
|
|
M9A5 |
Beschleunigungsmesser oder Kreisel jeder Art, konstruiert für die Verwendung in Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen jeder Art, spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten größer 100 g, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
|
|
7A003 |
„Trägheitsmessgeräte oder -systeme” mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
M2A1d | „Steuerungssysteme” , geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33 % der „Reichweite” (z. B. ein „CEP-Wert” kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km), ausgenommen „Steuerungssysteme” für Flugkörper mit einer „Reichweite” unter 300 km oder bemannte Luftfahrzeuge gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. |
M9A6 | Trägheits- oder sonstige Geräte, die von Position 9.A.3. oder 9.A.5. erfasste Beschleunigungsmesser oder von Position 9.A.4. oder 9.A.5. erfasste Kreisel verwenden, und Systeme, in die solche Geräte eingebaut sind, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. | ||
M9A8 |
Dreiachsige Magnet-Kurs-Sensoren mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
||
7A004 |
„Star Tracker” und Bestandteile hierfür, wie folgt:
Technische Anmerkung: „Star Tracker” werden auch als stellare Lagesensoren, Sternsensoren oder Astro-Kreiselkompasse bezeichnet. |
M9A2 | Astro-Kreiselkompasse und andere Vorrichtungen, die Position oder Orientierung durch automatisches Verfolgen von Himmelskörpern oder Satelliten bestimmen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
7A005 |
Empfangseinrichtungen für weltweite Satelliten-Navigationssysteme (GNSS), mit einer der folgenden Eigenschaften, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
M11A3 |
Empfangseinrichtungen für weltweite Satelliten-Navigationssysteme (GNSS, z. B. GPS, GLONASS oder Galileo) mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
7A006 |
Luftfahrzeughöhenmesser mit Betriebsfrequenzen außerhalb des Frequenzbereichs von 4,2 bis 4,4 GHz und mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
M11A1 |
Radarsysteme und Laserradarsysteme, einschließlich Höhenmesser, konstruiert oder geändert zur Verwendung in den von Position 1.A. erfassten Systemen. Technische Anmerkung: Laserradarsysteme enthalten spezialisierte Übertragungs-, Abtast-, Empfangs- und Signalverarbeitungstechniken für den Einsatz von Lasern für die Echoortung, Peilung und Zielauflösung durch Standort-, Radialgeschwindigkeits- und Objekt-Reflexionseigenschaften. |
7A101 |
Lineare Beschleunigungsmesser, die nicht von Nummer 7A001 erfasst werden, konstruiert für den Einsatz in Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen jeder Art, geeignet für „Flugkörper” mit allen folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Technische Anmerkungen:
|
M9A3 |
Lineare Beschleunigungsmesser, konstruiert für die Verwendung in Trägheitsnavigationssystemen oder Lenksystemen jeder Art, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme, mit allen folgenden Eigenschaften, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Technische Anmerkungen:
|
7A102 |
Jede Art von Kreiseln, die nicht von Nummer 7A002 erfasst werden, geeignet für „Flugkörper” mit einer Nenn- „Stabilität” der „Driftrate” kleiner (besser) als 0,5°/h (1 Sigma oder rms) in einer 1-g-Umgebung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. Technische Anmerkungen:
|
M9A4 |
Jede Art von Kreiseln, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme, mit einer Nenn- „Stabilität” der „Driftrate” kleiner (besser) als 0,5°/h (1 Sigma oder rms) in einer 1-g-Umgebung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. Technische Anmerkungen:
|
7A103 |
Instrumentierung, Navigationsausrüstung und -systeme, die nicht von Nummer 7A003 erfasst werden, wie folgt, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
M9A6 | Trägheits- oder sonstige Geräte, die von Position 9.A.3. oder 9.A.5. erfasste Beschleunigungsmesser oder von Position 9.A.4. oder 9.A.5. erfasste Kreisel verwenden, und Systeme, in die solche Geräte eingebaut sind, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
|
M9A1 | Integrierte Fluginstrumentensysteme, die Stabilisierungskreisel oder Autopiloten enthalten, konstruiert oder geändert zur Verwendung in den von Position 1.A oder 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. | |
|
M9A7 |
„Integrierte Navigationssysteme” , konstruiert oder geändert für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme und mit einer Navigationsgenauigkeit von 200 m CEP (Circle of Equal Probability) oder weniger. Technische Anmerkung: Ein „integriertes Navigationssystem” besteht typischerweise aus allen folgenden Komponenten:
|
|
Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne von Nummer 7A103 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M9A8 |
Dreiachsige Magnet-Kurs-Sensoren mit allen folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
|
7A104 | Astro-Kreiselkompasse und andere Vorrichtungen, die nicht von Nummer 7A004 erfasst werden, die Position oder Orientierung durch automatisches Verfolgen von Himmelskörpern oder Satelliten bestimmen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. | M9A2 | Astro-Kreiselkompasse und andere Vorrichtungen, die Position oder Orientierung durch automatisches Verfolgen von Himmelskörpern oder Satelliten bestimmen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
7A105 |
Empfangseinrichtungen für weltweite Satelliten-Navigationssysteme (GNSS, z. B. GPS, GLONASS oder Galileo), die nicht durch Nummer 7A005 erfasst werden, mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
M11A3 |
Empfangseinrichtungen für weltweite Satelliten-Navigationssysteme (GNSS, z. B. GPS, GLONASS oder Galileo), mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
7A106 | Höhenmesser, die nicht von Nummer 7A006 erfasst werden, die nach dem Radar- oder Laser-Radarprinzip arbeiten, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen. | M11A1 |
Radarsysteme und Laserradarsysteme, einschließlich Höhenmesser, konstruiert oder geändert zur Verwendung in den von Position 1.A. erfassten Systemen. Technische Anmerkung: Laserradarsysteme enthalten spezialisierte Übertragungs-, Abtast-, Empfangs- und Signalverarbeitungstechniken für den Einsatz von Lasern für die Echoortung, Peilung und Zielauflösung durch Standort-, Radialgeschwindigkeits- und Objekt-Reflexionseigenschaften. |
7A115 |
Passive Sensoren zur Ermittlung von Peilwinkeln zu spezifischen elektromagnetischen Quellen (Peilgeräte) oder Geländecharakteristiken, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen.
|
M11A2 | Passive Sensoren zur Ermittlung von Peilwinkeln zu spezifischen elektromagnetischen Quellen (Peilgeräte) oder Geländecharakteristiken, konstruiert oder geändert zur Verwendung in den von Position 1.A erfassten Systemen. |
7A116 |
Flugsteuerungssysteme und -servoventile wie folgt, konstruiert oder geändert zur Verwendung in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen:
|
M10A1 | Pneumatische, hydraulische, mechanische, optronische oder elektromechanische Flugsteuerungssysteme (einschließlich Fly-by-wire- und Fly-by-light-Systemen), konstruiert oder geändert für die von Position 1.A. erfassten Systeme. |
|
M10A2 | Ausrüstung zur Fluglageregelung, konstruiert oder geändert für die von Position 1.A erfassten Systeme. | |
|
M10A3 |
Flugsteuerungsservoventile, konstruiert oder geändert für die von Position 10.A.1. oder 10.A.2. erfassten Systeme und konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz.
|
|
7A117 | „Steuerungssysteme” , geeignet für „Flugkörper” , mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33 % der Reichweite (z. B. ein „CEP-Wert” kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km). | M2A1d | „Steuerungssysteme” , geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33 % der „Reichweite” (z. B. ein „CEP-Wert” kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km), ausgenommen „Steuerungssysteme” für Flugkörper mit einer „Reichweite” unter 300 km oder bemannte Luftfahrzeuge gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. |
-
7 B
-
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
7B001 |
Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, besonders konstruiert für die von Nummer 7A erfasste Ausrüstung.
Technische Anmerkungen:
|
M2B2 | „Herstellungsausrüstung” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. |
M9B1 |
„Herstellungsausrüstung” und andere Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, die nicht in Position 9.B.2. beschrieben werden, konstruiert oder geändert für die von Position 9.A. erfasste Ausrüstung.
|
||
M10B1 | Prüf-, Kalibrier- und Justiereinrichtungen, besonders konstruiert für die von Position 10.A. erfasste Ausrüstung. | ||
7B002 |
Ausrüstung wie folgt, besonders konstruiert für die Charakterisierung von Spiegeln für Ring „laser” -Kreisel:
|
M9B1 |
„Herstellungsausrüstung” und andere Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, die nicht in Position 9.B.2. beschrieben werden, konstruiert oder geändert für die von Position 9.A. erfasste Ausrüstung.
|
7B003 |
Einrichtungen, besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Nummer 7A erfassten Ausrüstung.
|
M2B2 | „Herstellungsausrüstung” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. |
M9B1 |
„Herstellungsausrüstung” und andere Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, die nicht in Position 9.B.2. beschrieben werden, konstruiert oder geändert für die von Position 9.A. erfasste Ausrüstung.
|
||
7B102 | Reflektometer, besonders konstruiert zur Charakterisierung von Spiegeln für „Ringlaser” -Kreisel, mit einer Messgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 50 ppm. | M9B1 |
„Herstellungsausrüstung” und andere Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, die nicht in Position 9.B.2. beschrieben werden, konstruiert oder geändert für die von Position 9.A. erfasste Ausrüstung.
|
7B103 | „Herstellungsanlagen” und „Herstellungsausrüstung” wie folgt: | ||
|
M2B1 | „Herstellungsanlagen” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. | |
|
M2B2* | „Herstellungsausrüstung” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. | |
M9B1 |
„Herstellungsausrüstung” und andere Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, die nicht in Position 9.B.2. beschrieben werden, konstruiert oder geändert für die von Position 9.A. erfasste Ausrüstung.
|
-
7D
-
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
7D002 |
„Quellcode” für Betrieb oder Wartung aller Trägheitsnavigationssysteme, einschließlich Trägheitsgeräten, die von Nummer 7A003 oder 7A004 nicht erfasst werden, sowie für Fluglage- und Steuerkursreferenzsysteme ( „AHRS” -Systeme).
Technische Anmerkung: „AHRS” unterscheidet sich im Allgemeinen von Trägheitsnavigationssystemen (INS) dadurch, dass „AHRS” die Fluglageinformationen liefert, aber normalerweise nicht die bei INS üblichen Informationen über Beschleunigung, Geschwindigkeit und Position. |
M2D3 |
„Software” , besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 2.A.1.d. erfassten „Steuerungssysteme” .
|
M9D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Position 9.A. oder 9.B. | ||
7D101 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” der von Nummer 7A001 bis 7A006, 7A101 bis 7A106, 7A115, Unternummer 7A116a, 7A116b, Nummer 7B001, 7B002, 7B003, 7B102 oder 7B103 erfassten Ausrüstung. | M2D | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 2.B.1. erfassten „Herstellungsanlagen” . |
M9D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Position 9.A. oder 9.B. | ||
M10D1 |
„Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Position 10.A. oder 10.B.
|
||
M11D1&2 |
„Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Position 11.A.1., 11.A.2. oder 11.A.4. „Software” , besonders konstruiert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Position 11.A.3. |
||
7D102 |
„Software” für die Integration (Integrations „software” ) wie folgt:
|
M9D2 | „Software” für die Integration der von Position 9.A.1. erfassten Ausrüstung. |
|
M9D3* | „Software” , besonders konstruiert für die Integration der von Position 9.A.6. erfassten Ausrüstung. | |
|
M9D4 |
„Software” , konstruiert oder geändert für die Integration der von Position 9.A.7. erfassten „integrierten Navigationssysteme” .
|
|
7D103 |
„Software” , besonders entwickelt für die Modelldarstellung oder Simulation von „Steuerungssystemen” , die von Nummer 7A117 erfasst werden, oder für deren Integrationsplanung in von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen.
|
M16D1 |
„Software” , besonders konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Position 1.A. erfassten Systeme oder der von Position 2.A. erfassten Subsysteme.
|
-
7E
-
Technologie
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
7E001 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” von Ausrüstung oder „Software” , die von Nummer 7A, 7B, 7D001, 7D002, 7D003, 7D005 oder 7D101 bis 7D103 erfasst wird.
|
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
7E002 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Herstellung” von Ausrüstung, die von Nummer 7 A oder 7 B erfasst wird. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
7E003 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die Reparatur, Überholung oder Wartung von Ausrüstung, die von den Nummern 7A001 bis 7A004 erfasst wird.
|
M2E1 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , die von Position 2.A., 2.B. oder 2.D. erfasst ist. |
M9E1 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , die von Position 9.A., 9.B. oder 9.D. erfasst ist.
|
||
7E004 |
Sonstige „Technologie” wie folgt:
|
||
|
M10E1 | Entwurfs „technologie” für die Integration von Flugzeugrumpf, Antriebssystem und Auftriebsteuerflächen, konstruiert oder geändert für die von Position 1.A. oder 19.A.2. erfassten Systeme, zur Optimierung der Aerodynamik eines unbemannten Luftfahrzeugs während des Fluges. | |
7E101 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung” von Ausrüstung oder „Software” , erfasst von Nummer 7A001 bis 7A006, 7A101 bis 7A106, 7A115 bis 7A117, 7B001, 7B002, 7B003, 7B102, 7B103 oder 7D101 bis 7D103. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
7E102 |
„Technologie” zum Schutz flugelektronischer und elektrischer Bauteile gegen elektromagnetische Impulse (EMP) und elektromagnetische Störungen (EMI) durch externe Quellen wie folgt:
|
M11E1 |
Entwurfs „technologie” zum Schutz flugelektronischer und elektrischer Bauteile gegen elektromagnetische Impulse (EMP) und elektromagnetische Störungen (EMI) durch externe Quellen wie folgt:
|
7E104 | „Technologie” für die Integration von Flugsteuerungs-, Lenk- und Antriebsdaten in ein Flug-Managementsystem zur Flugbahnoptimierung von Raketensystemen. | M10E2 | Entwurfs „technologie” für die Integration von Flugsteuerungs-, Lenk- und Antriebsdaten in ein Flug-Managementsystem, konstruiert oder geändert für die von Position 1.A. oder 19.A.1 erfassten Systeme, zur Flugbahnoptimierung von Raketensystemen. |
KATEGORIE 9 — LUFTFAHRT, RAUMFAHRT UND ANTRIEBE
-
9A
-
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
9A001 |
Gasturbinenflugtriebwerke mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
M3A1 |
Turbojet- und Turbofan-Triebwerke wie folgt:
|
9A004 |
Trägerraketen (für „Raumfahrzeuge” ), „Raumfahrzeuge” , „Raumfahrzeug-Plattformen” , „Raumfahrzeug-Nutzlasten” , On-Board-Systeme oder -Ausrüstungen von „Raumfahrzeugen” und terrestrische Ausrüstungen, wie folgt:
|
M1A1 | Vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Trägerraketen für Raumfahrzeuge und Höhenforschungsraketen), die eine „Nutzlast” von mindestens 500 kg über eine „Reichweite” von mindestens 300 km verbringen können. |
M19A1 | Vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Raumfahrt-Trägerraketen und Höhenforschungsraketen), nicht in Position 1.A.1 spezifiziert, mit einer „Reichweite” von mindestens 300 km. | ||
9A005 |
Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die eines der von Nummer 9A006 erfassten Systeme oder Bestandteile enthalten.
|
M2A1a | Einzelne Raketenstufen, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme; |
M2A1c |
Raketenantriebssubsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt:
|
||
M20A1 |
Vollständige Subsysteme wie folgt:
|
||
9A006 |
Systeme und Bestandteile, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, wie folgt:
|
||
|
M3A8 | Flüssigtreibstofftanks, besonders konstruiert für von Position 4.C. erfasste Treibstoffe oder andere Flüssigtreibstoffe, die in den von Position 1.A.1. erfassten Systemen verwendet werden. | |
M3A5 |
Regelungssysteme für Flüssig-, Suspensions- und Geltreibstoffe (einschließlich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer als 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, geeignet für die von Position 1.A. erfassten Systeme. Anmerkungen:
|
||
|
M3A10 | Brennkammern und Düsen für Flüssigkeitsraketentriebwerke, geeignet für die von Position 2.A.1.c.2. oder 20.A.1.b.2. erfassten Subsysteme. | |
|
M3A8 | ||
|
M3A5 | ||
|
M3A10 | ||
9A007 |
Feststoffraketenantriebssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
M2A1 |
Vollständige Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt:
Feststoffraketenmotoren oder Hybridraketenmotoren mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 × 106 Ns; |
M2A1c1 | |||
9A008 |
Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
|
M3A3 |
Raketenmotorgehäuse und deren „Isolierungs” bestandteile und Düsen, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme. Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte „Isolierung” gemäß Position 3.A.3. schließt Bestandteile aus gehärtetem oder halbgehärtetem Gummiverbundmaterial ein, die aus Platten bestehen, die isolierendes oder feuerfestes Material enthalten. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.
|
M3C1 |
„Innenbeschichtung” , geeignet für Raketenmotorgehäuse in den von Position 2.A. erfassten Systemen oder besonders für die von Position 19.A.1. oder 20.A.2. erfassten Systeme konstruiert. Technische Anmerkung: Die für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht geeignete „Innenbeschichtung” gemäß Position 3.C.1. ist normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z. B. kohlenstoffgefülltes HTPB oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird. |
||
|
M3C2 |
„Isolierungs” material in loser Form, geeignet für Raketenmotorgehäuse in den von Position 2.A. erfassten Systemen oder besonders für die von Position 19.A.1. oder 20.A.2. erfassten Systeme konstruiert. Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte „Isolierung” gemäß Position 3.C.2. schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält. Es kann auch zur Spannungsentlastung gemäß Position 3.A.3. eingebracht sein. |
|
|
M2A1e |
Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, die für Raketensysteme konstruiert worden sind, die nicht die „Reichweite” / „Nutzlast” -Kapazität von Position 1.A. erfasster Systeme überschreiten; Technische Anmerkung: Zu Position 2.A.1.e. gehören die folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung:
|
|
9A009 |
Hybridraketenantriebssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
M2A1c1 | Feststoffraketenmotoren oder Hybridraketenmotoren mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 × 106 Ns; |
M20A1b |
Feststoffraketenantriebssubsysteme, nicht von Position 2.A.1. erfasst, geeignet für von Position 19.A.1. erfasste Systeme, wie folgt:
|
||
9A010 |
Besonders konstruierte Bestandteile, Systeme und Strukturbauteile für Trägerraketen, Trägerraketenantriebssysteme oder „Raumfahrzeuge” wie folgt:
|
M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. |
|
M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. | |
|
M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. | |
|
M3A2 |
Staustrahltriebwerke/Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung/Pulsostrahltriebwerke/ „Triebwerke mit Kombinationsantrieb” , einschließlich Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die in den von Position 1.A. oder 19.A.2 erfassten Systemen verwendet werden können. Technische Anmerkung: „Triebwerke mit Kombinationsantrieb” gemäß Position 3.A.2. sind Triebwerke, die zwei oder mehr Antriebsarten der folgenden Triebwerkstypen verwenden: Gasturbinentriebwerke (Turbojet-, Turboprop-, Turbofan- und Wellenleistungstriebwerk), Staustrahltriebwerk, Staustrahltriebwerk mit Überschallverbrennung, Pulsostrahltriebwerk, Detonationspulsostrahltriebwerk, Raketenmotoren (Flüssig-/Feststofftreibstoff und Hybride). |
|
9A011 |
Staustrahltriebwerke, Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung oder Triebwerke mit Kombinationsantrieb sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
|
M3A2 |
Staustrahltriebwerke/Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung/Pulsostrahltriebwerke/ „Triebwerke mit Kombinationsantrieb” , einschließlich Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die in den von Position 1.A. oder 19.A.2 erfassten Systemen verwendet werden können. Technische Anmerkung: „Triebwerke mit Kombinationsantrieb” gemäß Position 3.A.2. sind Triebwerke, die zwei oder mehr Antriebsarten der folgenden Triebwerkstypen verwenden: Gasturbinentriebwerke (Turbojet-, Turboprop-, Turbofan- und Wellenleistungstriebwerk), Staustrahltriebwerk, Staustrahltriebwerk mit Überschallverbrennung, Pulsostrahltriebwerk, Detonationspulsostrahltriebwerk, Raketenmotoren (Flüssig-/Feststofftreibstoff und Hybride). |
9A012 |
„Unbemannte Luftfahrzeuge” ( „UAVs” ), unbemannte „Luftschiffe” , zugehörige Ausrüstung und Bestandteile wie folgt:
|
M1A2 | Vollständige unbemannte Luftfahrzeugsysteme (einschließlich Marschflugkörpersystemen, Zieldrohnen und Aufklärungsdrohnen), die eine „Nutzlast” von mindestens 500 kg über eine „Reichweite” von mindestens 300 km verbringen können. |
M19A | POSITION 19 ANDERE VOLLSTÄNDIGE TRÄGERSYSTEME: Ausrüstung, Baugruppen und Bestandteile | ||
|
M9A6 | Trägheits- oder sonstige Geräte, die von Position 9.A.3. oder 9.A.5. erfasste Beschleunigungsmesser oder von Position 9.A.4. oder 9.A.5. erfasste Kreisel verwenden, und Systeme, in die solche Geräte eingebaut sind, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. | |
9A101 |
Turbojet- und Turbofan-Triebwerke, die nicht von Nummer 9A001 erfasst werden, wie folgt:
|
M3A1 |
Turbojet- und Turbofan-Triebwerke wie folgt:
|
9A102 |
„Turboprop-Antriebssysteme” , speziell konstruiert für „unbemannte Luftfahrzeuge” ( „UAVs” ), erfasst von Nummer 9A012 oder Unternummer 9A112a, und speziell konstruierte Bestandteile hierfür, mit einer „Maximalleistung” größer als 10 kW.
Technische Anmerkungen:
|
M3A9 |
„Turboprop-Antriebssysteme” , speziell konstruiert für die von Position 1.A.2. oder 19.A.2 erfassten Systeme, und speziell konstruierte Bestandteile hierfür, mit einer Maximalleistung größer als 10 kW (in nicht eingebautem Zustand auf Meereshöhe in ICAO-Standardatmosphäre erreicht), ausgenommen zivil zugelassene Triebwerke. Technische Anmerkung: „Turboprop-Antriebssysteme” im Sinne der Position 3.A.9. umfasst alle folgenden Systeme: a) Wellenleistungstriebwerk; und b) Antriebssystem zur Leistungsübertragung an einen Propeller. |
9A104 |
Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet für eine Reichweite von mindestens 300 km.
|
M1A1 | Vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Trägerraketen für Raumfahrzeuge und Höhenforschungsraketen), die eine „Nutzlast” von mindestens 500 kg über eine „Reichweite” von mindestens 300 km verbringen können. |
M19A1 | Vollständige Raketensysteme (einschließlich ballistischer Flugkörpersysteme, Raumfahrt-Trägerraketen und Höhenforschungsraketen), nicht in Position 1.A.1 spezifiziert, mit einer „Reichweite” von mindestens 300 km. | ||
9A105 |
Flüssigkeitsraketentriebwerke wie folgt:
|
||
|
M2A1c2 | Flüssigtreibstoffraketentriebwerke, integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssigtreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 × 106 Ns; | |
|
M20A1b2 | Flüssigtreibstoffraketentriebwerke, integriert oder konstruiert oder geändert zur Integration in ein Flüssigtreibstoffantriebssystem mit einem Gesamtimpuls größer/ gleich 8,41 × 105 Ns, aber kleiner als 1,1 × 106 Ns | |
9A106 |
Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, wie folgt, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketenantriebssysteme:
|
M3A3 |
Raketenmotorgehäuse und deren „Isolierungs” bestandteile und Düsen, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme. Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte „Isolierung” gemäß Position 3.A.3. schließt Bestandteile aus gehärtetem oder halbgehärtetem Gummiverbundmaterial ein, die aus Platten bestehen, die isolierendes oder feuerfestes Material enthalten. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.
|
|
M2A1e |
Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, die für Raketensysteme konstruiert worden sind, die nicht die „Reichweite” / „Nutzlast” -Kapazität von Position 1.A. erfasster Systeme überschreiten. Technische Anmerkung: Zu Position 2.A.1.e. gehören die folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung:
|
|
|
M3A5 |
Regelungssysteme für Flüssig-, Suspensions- und Geltreibstoffe (einschließlich Oxidatoren), konstruiert oder geändert für den Betrieb in Vibrationsumgebungen größer als 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, geeignet für die von Position 1.A. erfassten Systeme. Anmerkungen:
|
|
|
M3A10 | Brennkammern und Düsen für Flüssigkeitsraketentriebwerke, geeignet für die von Position 2.A.1.c.2. oder 20.A.1.b.2. erfassten Subsysteme. | |
9A107 |
Feststoffraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A007 erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 0,841 MNs, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von mindestens 300 km.
|
M20A1b1 | Feststoffraketenmotoren oder Hybridraketenmotoren mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 8,41 × 105 Ns, aber kleiner als 1,1 × 106 Ns. |
9A108 |
Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
|
M3A3 | Raketenmotorgehäuse und deren „Isolierungs” bestandteile und Düsen, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A.1. erfassten Systeme. |
M3A3 |
Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte „Isolierung” gemäß Position 3.A.3. schließt Bestandteile aus gehärtetem oder halbgehärtetem Gummiverbundmaterial ein, die aus Platten bestehen, die isolierendes oder feuerfestes Material enthalten. Es kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.
|
||
|
M2A1e |
Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1. Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, die für Raketensysteme konstruiert worden sind, die nicht die „Reichweite” / „Nutzlast” -Kapazität von Position 1.A. erfasster Systeme überschreiten; Technische Anmerkung: Zu Position 2.A.1.e. gehören die folgenden Verfahren zur Schubvektorsteuerung:
|
|
9A109 |
Hybridraketenmotoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
|
M3A6 | Besonders konstruierte Bestandteile für von Position 2.A.1.c.1. und 20.A.1.b.1 erfasste Hybridraketenmotoren. |
M20A1b |
Feststoffraketenantriebssubsysteme, nicht von Position 2.A.1. erfasst, geeignet für von Position 19.A.1. erfasste Systeme, wie folgt:
|
||
M2A1c |
Raketenantriebssubsysteme, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, wie folgt:
|
||
9A110 |
„Verbundwerkstoff” -Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, die nicht von Nummer 9A010 erfasst werden, besonders konstruiert zur Verwendung in „Flugkörpern” oder in den von Nummer 9A005, 9A007, 9A105, Unternummer 9A106c, Nummer 9A107, Unternummer 9A108c, Nummer 9A116 oder 9A119 erfassten Subsystemen.
Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne der Nummer 9A110 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 m. |
M6A1 | Verbundwerkstoff-Strukturen, Laminate und Erzeugnisse daraus, besonders konstruiert für die Verwendung in den von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systemen und den von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsystemen. |
9A111 |
Pulsostrahltriebwerke, geeignet für „Flugkörper” oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
|
M3A2 |
Staustrahltriebwerke/Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung/Pulsostrahltriebwerke/ „Triebwerke mit Kombinationsantrieb” , einschließlich Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die in den von Position 1.A. oder 19.A.2 erfassten Systemen verwendet werden können. Technische Anmerkung: „Triebwerke mit Kombinationsantrieb” gemäß Position 3.A.2. sind Triebwerke, die zwei oder mehr Antriebsarten der folgenden Triebwerkstypen verwenden: Gasturbinentriebwerke (Turbojet-, Turboprop-, Turbofan- und Wellenleistungstriebwerk), Staustrahltriebwerk, Staustrahltriebwerk mit Überschallverbrennung, Pulsostrahltriebwerk, Detonationspulsostrahltriebwerk, Raketenmotoren (Flüssig-/Feststofftreibstoff und Hybride). |
9A112 |
„Unbemannte Luftfahrzeuge” ( „UAVs” ), die nicht von Nummer 9A012 erfasst werden, wie folgt:
|
M19A2 | Vollständige unbemannte Luftfahrzeugsysteme (einschließlich Marschflugkörpersystemen, Ziel- und Aufklärungsdrohnen), nicht von Position 1.A.2. erfasst, mit einer „Reichweite” von mindestens 300 km. |
M19A3 |
Vollständige unbemannte Luftfahrzeugsysteme, nicht von Position 1.A.2. oder 19.A.2 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkungen:
|
||
9A115 |
Startausrüstung wie folgt:
|
M12A1 | Geräte und Vorrichtungen, konstruiert oder geändert für Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder Start der von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme. |
|
M12A2 | Fahrzeuge, konstruiert oder geändert für Transport, Handhabung, Kontrolle, Aktivierung oder Start der von Position 1.A. erfassten Systeme. | |
9A116 |
Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für „Flugkörper” , sowie dafür konstruierte oder geänderte Ausrüstung wie folgt:
|
M2A1b |
Wiedereintrittsfahrzeuge und dafür konstruierte oder geänderte Ausrüstung, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme, ausgenommen solche für Nicht-Waffen-Nutzlast gemäß der Anmerkung am Ende von Position 2.A.1., wie folgt:
|
9A117 |
Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für „Flugkörper” .
|
M3A4 |
Stufungsmechanismen, Trennmechanismen und Stufenverbindungen, geeignet für die von Position 1.A. erfassten Systeme.
Technische Anmerkung: Stufungs- und Trennmechanismen, die von Position 3.A.4. erfasst sind, können auch manche der folgenden Bauteile enthalten:
|
9A118 | Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung für von Nummer 9A011 oder 9A111 erfasste Triebwerke, geeignet für „Flugkörper” oder von Nummer 9A012 oder von Unternummer 9A112a erfasste unbemannte Luftfahrzeuge. | M3A2 |
Staustrahltriebwerke/Staustrahltriebwerke mit Überschallverbrennung/Pulsostrahltriebwerke/ „Triebwerke mit Kombinationsantrieb” , einschließlich Vorrichtungen zur Verbrennungsregelung, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, die in den von Position 1.A. oder 19.A.2 erfassten Systemen verwendet werden können. Technische Anmerkung: „Triebwerke mit Kombinationsantrieb” gemäß Position 3.A.2. sind Triebwerke, die zwei oder mehr Antriebsarten der folgenden Triebwerkstypen verwenden: Gasturbinentriebwerke (Turbojet-, Turboprop-, Turbofan- und Wellenleistungstriebwerk), Staustrahltriebwerk, Staustrahltriebwerk mit Überschallverbrennung, Pulsostrahltriebwerk, Detonationspulsostrahltriebwerk, Raketenmotoren (Flüssig-/Feststofftreibstoff und Hybride). |
9A119 | Einzelne Raketenstufen, die nicht von Nummer 9A005, 9A007, 9A009, 9A105, 9A107 oder 9A109 erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Reichweite von 300 km. | M2A1a | Einzelne Raketenstufen, geeignet für von Position 1.A. erfasste Systeme; |
M20A1a | Vollständige Subsysteme wie folgt: a) einzelne Raketenstufen, nicht von Position 2.A.1. erfasst, geeignet für von Position 19.A. erfasste Systeme. | ||
9A120 | Flüssigtreibstofftanks, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, besonders konstruiert für von Nummer 1C111 erfasste Treibstoffe oder „andere Flüssigtreibstoffe” , die in Raketensystemen verwendet werden, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können. | M3A8 | Flüssigtreibstofftanks, besonders konstruiert für von Position 4.C. erfasste Treibstoffe oder andere Flüssigtreibstoffe, die in den von Position 1.A.1. erfassten Systemen verwendet werden. |
9A121 |
Elektrische Versorgungs- und Zwischenanschlussstücke, besonders konstruiert für „Flugkörper” , von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfasste Höhenforschungsraketen. Technische Anmerkung: Die in Nummer 9A121 genannten Zwischenanschlussstücke schließen zwischen dem „Flugkörper” , der Trägerrakete oder Höhenforschungsrakete und ihrer jeweiligen Nutzlast installierte elektrische Anschlussstücke ein. |
M11A5 |
Elektrische Versorgungs- und Zwischenanschlussstücke, besonders konstruiert für von Position 1.A.1. oder 19.A.1. erfasste Systeme. Technische Anmerkung: Die von Position 11.A.5. erfassten Zwischenanschlussstücke schließen ebenfalls die elektrischen Anschlussstücke ein, die zwischen Systemen, die von Position 1.A.1. oder 19.A.1. erfasst sind, und ihrer jeweiligen „Nutzlast” installiert sind. |
-
9B
-
Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
9B005 |
Online-(Echtzeit-)Überwachungssysteme, Instrumentierung (einschließlich Sensoren) oder automatische Datenerfassungs- und -verarbeitungsgeräte, besonders konstruiert für die Verwendung an einer der folgenden Einrichtungen:
|
M15B2 |
„Testanlagen für Aerodynamik” für Strömungsgeschwindigkeiten größer/gleich Mach 0,9, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme.
Technische Anmerkungen:
|
9B006 |
Besonders konstruierte akustische Schwingungsprüfausrüstung, mit der Schalldruckpegel größer/gleich 160 dB (bezogen auf 20 Pa) mit einem Nennausgang größer/gleich 4 kW bei einer Prüfzellentemperatur größer als 1273 K (1000°C) erzeugt werden können, sowie besonders konstruierte Quarzheizelemente hierfür.
|
M15B4b |
Umweltprüfkammern für die Simulation aller folgenden Flugbedingungen:
|
9B105 |
„Testanlagen für Aerodynamik” für Strömungsgeschwindigkeiten größer/gleich Mach 0,9, geeignet für „Flugkörper” und deren Subsysteme.
Technische Anmerkungen:
|
M15B2 |
„Testanlagen für Aerodynamik” für Strömungsgeschwindigkeiten größer/gleich Mach 0,9, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme.
Technische Anmerkungen:
|
9B106 |
Umweltprüfkammern und schalltote Räume wie folgt:
|
M15B4 |
Umweltprüfkammern wie folgt, geeignet für die von Position 1.A. oder 19.A. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme:
|
9B115 | Besonders konstruierte „Herstellungsausrüstung” für die von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A102, 9A105 bis 9A109, 9A111 oder 9A116 bis 9A120 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile. | M2B2 | „Herstellungsausrüstung” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. |
M3B2 | „Herstellungsausrüstung” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von den Positionen 3.A.1., 3.A.2., 3.A.3., 3.A.4., 3.A.5., 3.A.6., 3.A.8., 3.A.9., 3.A.10. oder 3.C. erfassten Ausrüstung oder Werkstoffe und Materialien. | ||
M20B2 | „Herstellungsausrüstung” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 20.A. erfassten Subsysteme. | ||
9B116 |
Besonders konstruierte „Herstellungsanlagen” für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von Nummer 9A005 bis 9A009, 9A011, 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A109, 9A111, 9A116 bis 9A120 erfasste Systeme, Subsysteme oder Bestandteile oder für „Flugkörper” . Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne der Nummer 9B116 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M1B1 | „Herstellungsanlagen” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 1.A. erfassten Systeme. |
M2B1 | „Herstellungsanlagen” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. | ||
M3B1 | „Herstellungsanlagen” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von den Positionen 3.A.1., 3.A.2., 3.A.3., 3.A.4., 3.A.5., 3.A.6., 3.A.8., 3.A.9., 3.A.10. oder 3.C. erfassten Ausrüstung oder Werkstoffe und Materialien. | ||
M19B1 | „Herstellungsanlagen” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme. | ||
M20B1 | „Herstellungsanlagen” , besonders konstruiert für die „Herstellung” der von Position 20.A. erfassten Subsysteme. | ||
9B117 |
Prüfstände für den Test von Raketenmotoren oder von Feststoff- oder Flüssigkeitsraketen mit einer der folgenden Eigenschaften:
|
M15B3 | Prüfstände, geeignet für die von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder für die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme, ausgelegt für mit Fest- oder Flüssigtreibstoff betriebene Raketen, Motoren oder Triebwerke mit einem Schub größer als 68 KN, oder für die gleichzeitige Messung der drei Schubkomponenten. |
-
9C
-
Werkstoffe und Materialien
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
9C108 |
„Isolierungs” material und „Innenbeschichtung” , die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, für Raketenmotorgehäuse, geeignet für „Flugkörper” oder speziell konstruiert für „Flugkörper” . Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne der Nummer 9C108 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M3C1 |
„Innenbeschichtung” , geeignet für Raketenmotorgehäuse in den von Position 2.A. erfassten Systemen oder besonders für die von Position 19.A.1. oder 20.A.2. erfassten Systeme konstruiert. Technische Anmerkung: Die für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht geeignete „Innenbeschichtung” gemäß Position 3.C.1. ist normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z. B. kohlenstoffgefülltes HTPB oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird. |
M3C2 |
,Isolierungs'material in loser Form, geeignet für Raketenmotorgehäuse in den von Position 2.A. erfassten Systemen oder besonders für die von Position 19.A.1. oder 20.A.2. erfassten Systeme konstruiert. Technische Anmerkung: Die für die Bestandteile eines Raketenmotors (d. h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel) gedachte „Isolierung” gemäß Position 3.C.2. schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält. Es kann auch zur Spannungsentlastung gemäß Position 3.A.3. eingebracht sein. |
||
9C110 |
Harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms für die von Nummer 9A110 erfassten „Verbundwerkstoff” -Strukturen, Laminate und Erzeugnisse hieraus, hergestellt aus organischer „Matrix” oder Metall- „Matrix” unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer „spezifischen Zugfestigkeit” größer als 7,62 × 104 m und einem „spezifischen Modul” größer als 3,18 × 106 m.
|
M6C1 |
Harzimprägnierte Faser-Prepregs und metallbeschichtete Faser-Preforms für die von Position 6.A.1. erfassten Güter, hergestellt aus organischer Matrix oder Metall-Matrix unter Verwendung einer Faser- oder Fadenverstärkung mit einer spezifischen Zugfestigkeit größer als 7,62 × 104 m und einem spezifischen Modul größer als 3,18 × 106 m.
Technische Anmerkungen:
|
-
9D
-
Datenverarbeitungsprogramme (Software)
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
9D001 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung” von Ausrüstung oder „Technologie” , die von Nummer 9A001 bis 9A119, 9B oder 9E003 erfasst wird. | M3D3 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Entwicklung” von Ausrüstung, die von Position 3.A.2., 3.A.3. oder 3.A.4. erfasst ist. |
9D002 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Herstellung” von Ausrüstung, die von Nummer 9A001 bis 9A119 oder 9B erfasst wird. | M2D2 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 2.A.1.c. erfassten Raketenmotoren oder -triebwerke. |
9D004 |
Sonstige „Software” wie folgt:
|
M19D1 | „Software” , die das Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem koordiniert, besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” in von Position 19.A.1 oder 19.A.2. erfassten Systemen. |
9D101 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Nummer 9B105, 9B106, 9B116 oder 9B117. | M1D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 1.B. erfassten „Herstellungsanlagen” . |
M2D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 2.B.1. erfassten „Herstellungsanlagen” . | ||
M3D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 3.B.1. oder 3.B.3. erfassten „Herstellungsanlagen” und Fließdrückmaschinen. | ||
M12D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Position 12.A.1. | ||
M15D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 15.B. erfassten Ausrüstung, geeignet für die Prüfung der von Position 1.A., 19.A.1. oder 19.A.2. erfassten Systeme oder der die von Position 2.A. oder 20.A. erfassten Subsysteme. | ||
M20D1 | „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 20.B.1. erfassten „Herstellungsanlagen” . | ||
9D103 |
„Software” , besonders entwickelt für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder von „Flugkörpern” oder Subsystemen, erfasst von Nummer 9A005, 9A007, 9A105, Unternummer 9A106c, Nummer 9A107, Unternummer 9A108c, Nummer 9A116 oder 9A119.
|
M16D1 |
„Software” , besonders konstruiert für die Modellbildung, Simulation oder Integrationsplanung der von Position 1.A. erfassten Systeme oder der von Position 2.A. erfassten Subsysteme. Technische Anmerkung: Diese Modellbildung beinhaltet insbesondere die aerodynamische und thermodynamische Analyse der Systeme. |
9D104 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” von Ausrüstung, erfasst von Nummer bzw. Unternummer 9A001, 9A005, 9A006d, 9A006g, 9A007a, 9A008d, 9A009a, 9A010d, 9A011, 9A101, 9A102, 9A105, 9A106c, 9A106d, 9A107, 9A108c, 9A109, 9A111, 9A115a, 9A116d, 9A117 oder 9A118. |
M2D2 M2D4 M3D2 M2D5 M20D2 |
„Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 2.A.1.c. erfassten Raketenmotoren oder -triebwerke. „Software” , besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 2.A.1.b.3. erfassten Ausrüstung. „Software” , besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” von in den Positionen 3.A.1., 3.A.2., 3.A.4., 3.A.5., 3.A.6. oder 3.A.9. erfasster Ausrüstung. Anmerkungen:
„Software” , besonders konstruiert oder geändert für Betrieb oder Wartung der von Position 2.A.1.e. erfassten Subsysteme. „Software” , nicht von Position 2.D.2. erfasst, besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” der von Position 20.A.1.b. erfassten Raketenmotoren oder Raketentriebwerke. |
9D105 |
„Software” , die das Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem, ausgenommen das von Unternummer 9D003e erfasste, koordiniert, besonders entwickelt oder geändert für die „Verwendung” in von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen oder von Nummer 9A104 erfassten Höhenforschungsraketen oder von „Flugkörpern” . Technische Anmerkung: „Flugkörper” im Sinne von Nummer 9D105 bedeutet vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M1D2 | „Software” , besonders entwickelt oder geändert zur Koordinierung des Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem in von Position 1.A. erfassten Systemen. |
M19D1 | „Software” , die das Zusammenwirken von mehr als einem Subsystem koordiniert, besonders konstruiert oder geändert für die „Verwendung” in von Position 19.A.1 oder 19.A.2. erfassten Systemen. |
-
9E
-
Technologie
Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck | Trägertechnologie-Kontrollregime (MTCR): Anhang über Ausrüstung, Software und Technologie | ||
---|---|---|---|
9E001 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Entwicklung” von Ausrüstung. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
9E002 | „Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Herstellung” von Ausrüstung. Materialien: siehe Unternummer 1E002f. | M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
9E101 |
|
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
9E102 |
„Technologie” entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung” der von Nummer 9A004 erfassten Trägerraketen, der von den Nummern 9A005 bis 9A011 erfassten Güter, der von Nummer 9A012 erfassten „UAVs” oder der von Nummer 9A101, 9A102, 9A104 bis 9A111, 9A112a, 9A115 bis 9A121, 9B105, 9B106, 9B115 bis 9B117, 9D101 oder 9D103 erfassten Güter. Technische Anmerkung: „UAVs” im Sinne der Nummer 9E102 bezeichnen unbemannte Luftfahrzeugsysteme mit einer Reichweite größer als 300 km. |
M | Spezifisches technisches Wissen, das für die „Entwicklung” , „Herstellung” oder „Verwendung” eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von „technischen Unterlagen” oder „technischer Unterstützung” vorliegen. |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.