Artikel 7 VO (EU) 2012/272

Pauschale Jahresaufsichtsgebühr für zertifizierte Ratingagenturen

(1) Eine gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 zertifizierte Ratingagentur entrichtet eine Jahresaufsichtsgebühr von 6000 EUR.

Abweichend von Unterabsatz 1 wird eine zertifizierte Ratingagentur von der Jahresaufsichtsgebühr befreit, wenn ihre Gesamteinnahmen gemäß dem zuletzt veröffentlichten geprüften Abschluss 10 Mio. EUR unterschreiten, oder für den Fall, dass die Ratingagentur einer Gruppe von Ratingagenturen angehört, wenn die Gruppe von Ratingagenturen kumulierte Gesamteinnahmen von weniger als 10 Mio. EUR ausweist.

(2) Die Jahresaufsichtsgebühr für eine zertifizierte Ratingagentur ist Ende Februar fällig. Die ESMA übermittelt einer zertifizierten Ratingagentur die Zahlungsaufforderung spätestens 30 Tage vor diesem Termin.

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