Artikel 13 VO (EU) 2012/284

Vorschriftswidrige Erzeugnisse

Erzeugnisse, die die Vorschriften dieser Verordnung nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Solche Erzeugnisse sind sicher zu entsorgen oder in das Ursprungsland zurückzusenden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.