Artikel 17 VO (EU) 2012/284

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zum 31. Oktober 2012. Die Verordnung wird anhand der Entwicklung der Kontaminationslage monatlich überprüft.

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