Artikel 3 VO (EU) 2012/314
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 gelten in der Fassung von Artikel 2 der vorliegenden Verordnung ab dem 1. Januar 2013.
Die Begleitdokumente, die unter den von den Mitgliedstaaten vor dem Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung festgelegten Bedingungen erstellt wurden, dürfen bis zum 1. August 2013 verwendet werden.
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