Artikel 2 VO (EU) 2012/392

Begriffsbestimmungen

Zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen des Artikels 2 der Richtlinie 2010/30/EU gelten für die Zwecke dieser Verordnung folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Haushaltswäschetrockner” bezeichnet ein Gerät, in dem Textilien durch Umwälzung in einer rotierenden, von erwärmter Luft durchströmten Trommel getrocknet werden, und das hauptsächlich für die Benutzung zu nicht gewerblichen Zwecken ausgelegt ist;
2.
„Einbau-Haushaltswäschetrockner” bezeichnet einen Haushaltswäschetrockner, der zum Einbau in einen Schrank, eine vorbereitete Wandaussparung oder einen ähnlichen Ort bestimmt ist und eine Dekorabdeckung erfordert;
3.
„kombinierter Haushalts-Wasch-Trockenautomat” bezeichnet eine Haushaltswaschmaschine, die sowohl eine Schleuderfunktion als auch die Möglichkeit zum Trocknen der Textilien — üblicherweise durch Erwärmung und Umwälzung in der Trommel — bietet;
4.
„Haushalts-Wäscheschleuder” bezeichnet ein Gerät, in dem durch Zentrifugieren in einer rotierenden Trommel Wasser aus Textilien entfernt und durch eine Automatikpumpe abgeleitet wird, und das hauptsächlich für die Benutzung zu nicht gewerblichen Zwecken ausgelegt ist;
5.
„Abluftwäschetrockner” bezeichnet einen Wäschetrockner, bei dem Frischluft angesaugt, über die Textilien geleitet und die entstehende Feuchtluft in den Aufstellraum oder an die Außenluft abgeleitet wird;
6.
„Kondensationswäschetrockner” bezeichnet einen Wäschetrockner mit einer Vorrichtung, mit der der zum Trocknen verwendeten Luft Feuchtigkeit (entweder durch Kondensation oder auf andere Weise) entzogen wird;
7.
„Wäschetrockner mit Automatik” bezeichnet einen Wäschetrockner, bei dem der Trockenvorgang selbsttätig abgeschaltet wird, wenn ein bestimmter Feuchtigkeitsgehalt des Füllguts erkannt wird, z. B. durch Messung der Leitfähigkeit oder Temperatur;
8.
„Wäschetrockner ohne Automatik” bezeichnet einen Wäschetrockner, bei dem der Trockenprozess nach Ablauf einer vorher festgelegten Zeit, in der Regel durch eine Zeitschaltuhr gesteuert, selbsttätig abgeschaltet wird, der aber auch von Hand abgeschaltet werden kann;
9.
„Programm” bezeichnet eine Reihe voreingestellter Operationen, die vom Lieferanten als geeignet für das Trocknen bestimmter Textilienarten erklärt werden;
10.
„Zyklus” bezeichnet einen für die betreffende Programmwahl festgelegten vollständigen Trockenprozess;
11.
„Programmdauer” bezeichnet den Zeitraum zwischen der Einleitung des Programms bis zum Abschluss des Programms ohne etwaige vom Nutzer programmierte Zeitverzögerung;
12.
„Nennkapazität” bezeichnet die in Kilogramm ausgedrückte und vom Lieferanten in Schritten von 0,5 kg angegebene Masse der Höchstmenge an trockenen Textilien einer bestimmten Art, die von einem Haushaltswäschetrockner in dem ausgewählten Programm bei Befüllung nach Lieferantenanweisung behandelt werden kann;
13.
„Teilbefüllung” bezeichnet die Befüllung zur Hälfte der Nennkapazität eines Haushaltswäschetrockners für ein bestimmtes Programm;
14.
„Kondensationseffizienz” bezeichnet den Quotienten aus der Masse an Feuchtigkeit, die von einem Kondensationswäschetrockner kondensiert wird, und der Masse an Feuchtigkeit, die aus dem Füllgut am Ende eines Zyklus entfernt wurde;
15.
„Aus-Zustand” bezeichnet einen Zustand, in dem der Haushaltswäschetrockner durch Bedienelemente oder Schalter am Gerät ausgeschaltet ist, die dem Endnutzer zugänglich und zur Betätigung durch denselben während des normalen Betriebs bestimmt sind, um die niedrigste dauerhaft mögliche Leistungsaufnahme zu erzielen, während der Haushaltswäschetrockner an eine Stromquelle angeschlossen ist und nach Lieferantenanweisung betrieben wird; in Ermangelung eines dem Endnutzer zugänglichen Bedienelements oder Schalters bezeichnet „Aus-Zustand” den Betriebszustand mit stabiler Leistungsaufnahme, den der Haushaltswäschetrockner selbsttätig erreicht;
16.
„unausgeschalteter Zustand” bezeichnet den Betriebszustand mit der geringsten Leistungsaufnahme, der nach Abschluss des Programms abgesehen vom Entleeren des Haushaltswäschetrockners ohne weiteres Einwirken des Endnutzers zeitlich unbegrenzt möglich ist;
17.
„gleichwertiger Haushaltswäschetrockner” bezeichnet ein in Verkehr gebrachtes Haushaltswäschetrockner-Modell mit der gleichen Nennkapazität, den gleichen technischen Eigenschaften und Leistungsmerkmalen, dem gleichen Energieverbrauch, ggf. der gleichen Kondensationseffizienz, der gleichen Standard-Baumwollprogrammdauer sowie den gleichen Luftschallemissionen während des Trocknens wie ein von demselben Lieferanten unter einer anderen numerischen Handelsbezeichnung in Verkehr gebrachtes anderes Haushaltswäschetrocknermodell;
18.
„Endnutzer” ist ein Verbraucher, der einen Haushaltswäschetrockner kauft oder zu kaufen im Begriff ist;
19.
„Verkaufsstelle” ist ein Ort, an dem Haushaltswäschetrockner ausgestellt oder zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Mietkauf angeboten werden.
20.
„Standard-Baumwollprogramm” ist der Zyklus, bei dem Baumwollwäsche mit einem anfänglichen Feuchtigkeitsgehalt des Trockenguts von 60 % bis zu einem restlichen Feuchtigkeitsgehalt des Trockenguts vom 0 % getrocknet wird.

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