ANHANG VIII VO (EU) 2012/433
FORMBLÄTTER FÜR HAFENSTAATKONTROLLEN
Die Meldungen und das Ausfüllen der Teile A, B und C gemäß den Artikeln 22, 23 und 39 der Kontroll- und Durchsetzungsregelung der NEAFC erfolgt über eine vom Sekretariat der NEAFC eingerichtete Online-Anwendung auf der NEAFC-Website. Für den Fall, dass die NEAFC-Website offline ist, sollten als Backup-System die Formblätter des vorliegenden Anhangs verwendet und per Fax übermittelt werden.© Europäische Union 1998-2021
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