Artikel 21 VO (EU) 2012/449

Verzeichnis von Interessenkonflikten

(1) Die Ratingagenturen übermitteln der ESMA ein aktuelles Verzeichnis bestehender und potenzieller für die Agentur relevanter Interessenkonflikte. Ist eine Ratingagentur Teil einer Unternehmensgruppe, so nimmt sie in das Verzeichnis jegliche in anderen Unternehmen der gleichen Gruppe entstehenden Interessenkonflikte auf.

(2) Das Verzeichnis bestehender und potenzieller Interessenkonflikte enthält:

a)
eine Beschreibung jeglicher potenzieller Interessenkonflikte mit Dritten,
b)
eine Beschreibung jeglicher potenzieller Interessenkonflikte aus der Erbringung von Nebendienstleistungen und ausgelagerten Ratingtätigkeiten.

(3) Das in Absatz 1 genannte Verzeichnis enthält eine Beschreibung, wie potenzielle Interessenkonflikte beseitigt bzw. gehandhabt und offengelegt werden.

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