Artikel 3 VO (EU) 2012/449
Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrags
Alle der ESMA im Rahmen des Registrierungs- oder Zertifizierungsverfahrens übermittelten Informationen werden von einem Schreiben begleitet, das von einem Mitglied der Geschäftsleitung der Ratingagentur oder einem von der Geschäftsleitung bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet wurde und in dem bestätigt wird, dass die übermittelten Informationen zum Zeitpunkt der Vorlage nach bestem Wissen und Gewissen korrekt und vollständig sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.