ANHANG XII VO (EU) 2012/449

INDIKATOREN FÜR DIE SYSTEMBEZOGENE BEDEUTUNG

1.
Die Ratingagenturen teilen der ESMA das Volumen ausstehender Ratings mit, die sie abgegeben haben, wobei die in nachstehender Tabelle verlangten Einzelangaben zu liefern sind. Die Angaben zu Unternehmensratings, Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen basieren auf der Anzahl der Ratings, die Angaben zu Ratings strukturierter Finanzinstrumente basieren auf dem Umfang (in Mio. EUR) der emittierten strukturierten Finanzinstrumente.

Unternehmensratings (Anzahl der Ratings)
Insgesamt
Finanzinstitute, einschließlich Kreditinstituten und Wertpapierfirmen
Versicherungsunternehmen
Wertpapiere emittierende Unternehmen außer Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen
Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen (Anzahl der Ratings)
Ratings strukturierter Finanzinstrumente (Emissionsumfang in Mio. EUR)

2.
Die Ratingagenturen liefern Informationen über die jährlichen Erträge, die in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union und in Drittländern während der letzten drei Jahre erzielt wurden, mit folgenden Einzelangaben:

Ratingtätigkeiten
EU-Mitgliedstaat 1 EU-Mitgliedstaat 2 EU-Mitgliedstaat 3 (…) Andere nicht der EU angehörende Länder Insgesamt
von bewerteten Unternehmen oder verbundenen Dritten
von Teilnehmern
sonstige Quellen
Andere als Ratingtätigkeiten

Die Mitgliedstaaten sind einzeln aufzuführen.

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