Artikel 1 VO (EU) 2012/451
Marktrücknahme
Die in Teil A des Anhangs genannten Futtermittelzusatzstoffe, die in die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe” und die Kategorie „technologische Zusatzstoffe” einzuordnen sind, werden vom Markt genommen.
Der in Teil B des Anhangs genannte Futtermittelzusatzstoff, der in die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe” und die Kategorie „technologische Zusatzstoffe” einzuordnen ist, wird für die in diesem Teil des Anhangs genannten Tierarten vom Markt genommen.
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