Artikel 6 VO (EU) 2012/481
Vor-Ort-Kontrollen in Drittländern
Die Kommission kann das Drittland ersuchen, Vertreter der Kommission zu ermächtigen, soweit erforderlich Vor-Ort-Kontrollen im Drittland durchzuführen. Diese Kontrollen werden gemeinsam mit den zuständigen Behörden des betreffenden Drittlands vorgenommen.
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