Artikel 8 VO (EU) 2012/481
Übergangsbestimmungen
In den ersten sieben Tagen des Monats Juni 2012 gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 620/2009 gestellte Lizenzanträge werden bei Inkrafttreten dieser Verordnung abgelehnt. Die im Zusammenhang mit diesen Anträgen geleisteten Sicherheiten werden freigegeben.
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