Artikel 9 VO (EU) 2012/481

Inkrafttreten und Gültigkeit

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Juli 2012.

Artikel 8 gilt jedoch ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung.

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