Artikel 3 VO (EU) 2012/520

Inhalt des Anhangs zur Pharmakovigilanzsystem-Stammdokumentation

Die Pharmakovigilanzsystem-Stammdokumentation verfügt über einen Anhang mit folgenden Unterlagen:

(1)
Liste der Arzneimittel, die von der Pharmakovigilanzsystem-Stammdokumentation erfasst sind, einschließlich der Bezeichnung des Arzneimittels, des internationalen Freinamens (INN) der Wirkstoffe und der Mitgliedstaaten, in denen die Zulassung gültig ist;
(2)
Liste schriftlich festgelegter Strategien und Verfahren hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen in Artikel 11 Absatz 1;
(3)
Liste der in Artikel 6 Absatz 2 genannten Unteraufträge;
(4)
Liste der Aufgaben, die von der für die Pharmakovigilanz entsprechend qualifizierten Person delegiert wurden;
(5)
Liste aller geplanten und durchgeführten Audits;
(6)
gegebenenfalls Liste der Leistungsindikatoren gemäß Artikel 9;
(7)
gegebenenfalls Liste der Pharmakovigilanzsystem-Stammdokumentationen desselben Zulassungsinhabers;
(8)
Logbuch mit den in Artikel 5 Absatz 4 genannten Informationen.

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