Artikel 20 VO (EU) 2012/531

Mitteilungspflicht

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission die Bezeichnungen der nationalen Regulierungsbehörden mit, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben aus dieser Verordnung betraut sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.