Artikel 1 VO (EU) 2012/559

Die teilweise Interimsüberprüfung der Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Polyethylenterephthalat, das derzeit unter dem KN-Code 39076020 eingereiht wird, mit Ursprung unter anderem in Indien, wird ohne Änderung der geltenden Maßnahmen eingestellt.

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