Artikel 1 VO (EU) 2012/560

Die nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von bestimmtem Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Indien wird ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahmen eingestellt.

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