Artikel 1 VO (EU) 2012/60
Die nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitete teilweise Interimsüberprüfung der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Ferrosilicium mit Ursprung unter anderem in Russland wird ohne Änderung der geltenden Antidumpingmaßnahme eingestellt.
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