Präambel VO (EU) 2012/622

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

nach Anhörung des Ökodesign-Konsultationsforums,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der Kommission vom 22. Juli 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen(2) ist die Kommission verpflichtet, die in Anhang II Nummer 2 der genannten Verordnung beschriebene Methode zur Berechnung des Energieeffizienzindex von in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen bis zum 1. Januar 2012 zu überprüfen.
(2)
Die Überprüfung durch die Kommission und die bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass bestimmte Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 641/2009 geändert werden sollten, um unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Märkte für Umwälzpumpen und auf die Leistung der von der genannten Verordnung erfassten Produkte zu vermeiden.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des in Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 285 vom 31.10.2009, S. 10.

(2)

ABl. L 191 vom 23.7.2009, S. 35.

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