ANHANG III VO (EU) 2012/649

Von den bezeichneten nationalen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 an die Kommission zu übermittelnde Informationen

1.
Angabe der Mengen der unter Anhang I fallenden Chemikalien (in Form von Stoffen, Gemischen und Artikeln), die im Vorjahr ausgeführt wurden.

a)
Jahr, in dem Ausfuhren erfolgten.
b)
Zusammenfassende Darstellung der Mengen ausgeführter Chemikalien (in Form von Stoffen, Gemischen und Artikeln) gemäß nachstehender Tabelle.

Chemikalie Einführendes Land Menge des Stoffes

2.
Liste der natürlichen oder juristischen Personen, die Chemikalien in eine Vertragspartei oder in ein sonstiges Land einführen

Chemikalie Einführendes Land Einführende Person Name, Anschrift und sonstige relevante Angaben zur einführenden Person

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