Artikel 3 VO (EU) 2012/652
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 werden wie folgt geändert:
- (a)
- Die Anhänge I und III erhalten die Fassung von Anhang I dieser Verordnung;
- (b)
- betrifft nur die litauische Fassung;
- (c)
- betrifft nur die lettische Fassung.
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