Artikel 3 VO (EU) 2012/652

Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 543/2008 werden wie folgt geändert:

(a)
Die Anhänge I und III erhalten die Fassung von Anhang I dieser Verordnung;
(b)
betrifft nur die litauische Fassung;
(c)
betrifft nur die lettische Fassung.

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