Artikel 1 VO (EU) 2012/692

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 43/2012

Die Verordnung (EU) Nr. 43/2012 wird wie folgt geändert:

1.
In Artikel 12 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:

g)
Großer Teufelsrochen (Manta birostris) in allen Gewässern.

2.
Nach Artikel 13 wird ein neuer Artikel eingefügt:

Artikel 13a Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 754/2009

In Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 wird der folgende Buchstabe hinzugefügt:

i)
die Gruppe von Fischereifahrzeugen unter der Flagge des Vereinigten Königreichs, die in dem Antrag des Vereinigten Königreichs vom 16. März 2012 genannt ist und um die Insel Man in der Irischen See (ICES-Gebiet VIIa) gezielte Fischerei auf die Bunte Kammmuschel (Aequipecten opercularis) betreibt und dabei besondere Schleppnetze mit einer Maschenweite von 80-100 mm verwendet, die so ausgelegt sind, dass sie einen selektiven Fischfang ermöglichen (Kopftau ca. 60 cm, kurze bzw. keine Schlepphalterungen und kleine Netzöffnung).

3.
Anhang I wird nach Maßgabe des Wortlauts in Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

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