Artikel 1 VO (EU) 2012/693

Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 723/2011 wird dahingehend geändert, dass das folgende Unternehmen in die Liste der Unternehmen aufgenommen wird, die in Malaysia bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl herstellen und deren Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl von dem ausgeweiteten endgültigen residualen Antidumpingzoll befreit sind:

Andfast Malaysia Sdn. Bhd. (TARIC-Zusatzcode B265).

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