Anlage VI VO (EU) 2012/748
Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 53B
FREIGABEBESCHEINIGUNG [BEZEICHNUNG DER HERSTELLUNGSORGANISATION] Az. der Herstellungsorganisation: Freigabebescheinigung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 Anhang Ib (Teil 21 Leicht) Punkt 21L.A.126(e) oder Punkt 21L.A.273(8) (Unzutreffendes streichen). Luftfahrzeug: … Muster: … Hersteller-Nr./Registrierung: … wurde gemäß Arbeitsauftrag instandgehalten. … Kurze Angaben zu den durchgeführten Arbeiten Es wird bestätigt, dass die angegebenen Arbeiten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 Anhang Ib (Teil 21 Leicht) Punkt 21L.A.126(e) oder Punkt 21L.A.273(8) (Unzutreffendes streichen) ausgeführt wurden und für das Luftfahrzeug in Bezug auf diese Arbeiten die Freigabe erteilt werden kann und dieses damit in einem betriebssicheren Zustand ist. Freigabeberechtigtes Personal (Name): Unterschrift: Ort: Datum:. . -. . -. .. . (Tag, Monat, Jahr) |
EASA-Formblatt 53B – Ausgabe 1
ANWEISUNGEN FÜR DAS AUSFÜLLEN DES FORMBLATTS
Das Feld KURZE ANGABEN ZU DEN DURCHGEFÜHRTEN ARBEITEN im EASA-FORMBLATT 53B sollte einen Verweis auf die zur Durchführung der Arbeiten verwendeten genehmigten Daten enthalten. Das Feld ORT im EASA-FORMBLATT 53B bezieht sich auf den Ort der Durchführung der Instandhaltungsarbeiten und nicht auf den Standort der Organisation (falls abweichend).© Europäische Union 1998-2021
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