Anlage XI VO (EU) 2012/748

Einzelzulassung für die Produktion ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb  EASA-Formblatt 65

Einzelzulassung gemäß Anhang I (Teil 21) Abschnitt F

[MITGLIEDSTAAT] (1)

Mitgliedstaat der Europäischen Union (2)

EINZELZULASSUNG FÜR DIE PRODUKTION OHNE GENEHMIGUNG ALS HERSTELLUNGSBETRIEB

[NAME DES ANTRAGSTELLERS] [HANDELSNAME (falls abweichend vom Namen des Antragstellers)] [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT DES ANTRAGSTELLERS] Datum (Tag/Monat/Jahr) Aktenzeichen: [CODE DES MITGLIEDSTAATS (2)].21F.XXXX Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Antragstellers], Ihr Produktionsinspektionssystem wurde geprüft und hat sich als übereinstimmend mit Hauptabschnitt A Abschnitt F von Anhang I (Teil 21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 erwiesen. Es wird deshalb, vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bedingungen, die Einwilligung zum Nachweis der Konformität der unten angegebenen Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile gemäß Hauptabschnitt A Abschnitt F von Anhang I (Teil 21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 erteilt.
Anzahl Teile-Nr. Serien-Nr.

LUFTFAHRZEUG

TEILE

Für diese Einzelzulassung gelten die folgenden Bedingungen:

1.
Sie ist gültig, solange [Name des Betriebs] die Bestimmungen von Hauptabschnitt A Abschnitt F von Anhang I (Teil 21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 einhält.
2.
Sie erfordert die Einhaltung der Verfahrensvorschriften im Handbuch von [Name des Betriebs] Nr./Ausgabedatum …
3.
Sie erlischt am …
4.
Die von [Name des Betriebs] gemäß den Bestimmungen von Punkt 21A.130 der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 ausgestellte Konformitätserklärung muss von der ausstellenden Behörde dieser Einzelzulassung gemäß dem Verfahren … des oben angegebenen Handbuchs validiert werden.
5.
[Name des Betriebs] hat der ausstellenden Behörde dieser Einzelzulassung unverzüglich alle Änderungen im Produktionsinspektionssystem anzuzeigen, die sich auf die Inspektion, Konformität oder Lufttüchtigkeit der in der vorliegenden Einzelzulassung aufgeführten Produkte und Teile auswirken können.

Für die zuständige Behörde: [ANGABE DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE (1)(2)]

Datum und Unterschrift

EASA-Formblatt 65 — Ausgabe 3
(1)
Oder EASA, falls die EASA die zuständige Behörde ist.
(2)
Für Nicht-EU-Mitgliedstaaten zu streichen.

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