Anlage XI VO (EU) 2012/748
Einzelzulassung für die Produktion ohne Genehmigung als Herstellungsbetrieb EASA-Formblatt 65
Einzelzulassung gemäß Anhang I (Teil 21) Abschnitt F
[MITGLIEDSTAAT] (1) Mitgliedstaat der Europäischen Union (2) EINZELZULASSUNG FÜR DIE PRODUKTION OHNE GENEHMIGUNG ALS HERSTELLUNGSBETRIEB [NAME DES ANTRAGSTELLERS] [HANDELSNAME (falls abweichend vom Namen des Antragstellers)] [VOLLSTÄNDIGE ANSCHRIFT DES ANTRAGSTELLERS] Datum (Tag/Monat/Jahr) Aktenzeichen: [CODE DES MITGLIEDSTAATS (2)].21F.XXXX Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Antragstellers], Ihr Produktionsinspektionssystem wurde geprüft und hat sich als übereinstimmend mit Hauptabschnitt A Abschnitt F von Anhang I (Teil 21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 erwiesen. Es wird deshalb, vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Bedingungen, die Einwilligung zum Nachweis der Konformität der unten angegebenen Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile gemäß Hauptabschnitt A Abschnitt F von Anhang I (Teil 21) der Verordnung (EU) Nr. 748/2012 erteilt. |
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Anzahl | Teile-Nr. | Serien-Nr. | ||
LUFTFAHRZEUG TEILE Für diese Einzelzulassung gelten die folgenden Bedingungen:
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EASA-Formblatt 65 — Ausgabe 3 |
- (1)
- Oder EASA, falls die EASA die zuständige Behörde ist.
- (2)
- Für Nicht-EU-Mitgliedstaaten zu streichen.
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