Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/750
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 14. August 2012
Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,
Andris Piebalgs
Mitglied der Kommission
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