Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2012/750

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. August 2012

Für die Kommission, im Namen des Präsidenten,

Andris Piebalgs

Mitglied der Kommission

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.