Artikel 1 VO (EU) 2012/780
Auf der Grundlage der bis zum 1. Juli 2012 eingegangenen Mitteilungen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 sind die Zuteilungskoeffizienten und die sich hieraus ergebende je Mitgliedstaat für die Jahre 2012 bis 2017 insgesamt verfügbare EU-Beteiligung im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.