ANHANG III VO (EU) 2012/79

Codes zur Verwendung bei der Übermittlung von Informationen gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Code 1.
Kraftstoff
Code 2.
Vermietung von Beförderungsmitteln
Code 3.
Ausgaben für Beförderungsmittel (andere als unter den Codes 1 und 2 genannte Gegenstände und Dienstleistungen)
Code 4.
Maut und Straßenbenutzungsgebühren
Code 5.
Fahrtkosten wie Taxikosten und Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Code 6.
Beherbergung
Code 7.
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
Code 8.
Zutritt zu Messen und Ausstellungen
Code 9.
Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen
Code 10.
Sonstiges
1.1.
Kraftstoff für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3500 kg, ausgenommen Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste
1.1.1.
Benzin
1.1.2.
Diesel
1.1.3.
Flüssiggas
1.1.4.
Erdgas
1.1.5.
Biokraftstoff
1.2.
Kraftstoff für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3500 kg, ausgenommen Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste
1.2.1.
Benzin
1.2.2.
Diesel
1.2.3.
Flüssiggas
1.2.4.
Erdgas
1.2.5.
Biokraftstoff
1.2.6.
PKW
1.2.7.
LKW
1.3.
Kraftstoff für Fahrzeuge zur Beförderung zahlender Fahrgäste
1.3.1.
Benzin
1.3.2.
Diesel
1.3.3.
Flüssiggas
1.3.4.
Erdgas
1.3.5.
Biokraftstoff
1.4.
Kraftstoff für Testfahrzeuge
1.5.
Erdölerzeugnisse zur Verwendung als Schmiermittel für Fahrzeuge oder Motoren
1.6.
Kraftstoff für den Wiederverkauf
1.7.
Kraftstoff für Fahrzeuge zur Güterbeförderung
1.8.
Kraftstoff für PKW und Mehrzweckfahrzeuge
1.8.1.
Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke
1.8.2.
Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
1.8.3.
Teilweise Verwendung für nicht unter 1.8.2 fallende Zwecke
1.9.
Kraftstoff für Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von weniger als 1550 kg
1.9.1.
Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
1.9.2.
Verwendung für geschäftliche Zwecke
1.10.
Kraftstoff für Maschinen und landwirtschaftliche Zugmaschinen
1.10.1.
Benzin
1.10.2.
Diesel
1.10.3.
Flüssiggas
1.10.4.
Erdgas
1.10.5.
Biokraftstoff
1.11.
Kraftstoff für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen oder für Mietwagen
1.11.1.
Benzin
1.11.2.
Diesel
1.11.3.
Flüssiggas
1.11.4.
Erdgas
1.11.5.
Biokraftstoff
1.12.
Kraftstoff für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die nicht unter 1.8 und 1.9 fallen
1.13.
Kraftstoff für Fahrzeuge ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
1.14.
Kraftstoff für Fahrzeuge mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
2.1.
Vermietung von Beförderungsmitteln mit einer Masse von mehr als 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
2.2.
Vermietung von Beförderungsmitteln mit einer Masse von höchstens 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
2.2.1.
Für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten
2.2.2.
Für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 6 Monaten
2.2.3.
PKW
2.2.4.
LKW
2.3.
Vermietung von Beförderungsmitteln für zahlende Fahrgäste
2.3.1.
Für einen ununterbrochenen Zeitraum von mehr als 6 Monaten
2.3.2.
Für einen ununterbrochenen Zeitraum von höchstens 6 Monaten
2.4.
Vermietung von Beförderungsmitteln für die Güterbeförderung
2.5.
Vermietung von PKW und Mehrzweckfahrzeugen
2.5.1.
Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke
2.5.2.
Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht
2.5.3.
Teilweise Verwendung für nicht unter 2.5.2 fallende Zwecke
2.6.
Vermietung von Motorrädern, Wohnwagen und Wasserfahrzeugen für Freizeit oder Sport sowie Flugzeugen mit einer Masse von weniger als 1550 kg
2.6.1.
Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrunterricht
2.6.2.
Verwendung für andere geschäftliche Zwecke
2.7.
Vermietung von Fahrzeugen der Klasse M1 zur Personenbeförderung
2.8.
Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen
2.9.
Vermietung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen
2.9.1.
Für gewerbliche Tätigkeiten verwendet
2.9.2.
Für andere als gewerbliche Tätigkeiten verwendet
2.10.
Vermietung von Fahrzeugen ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
2.11.
Vermietung von Fahrzeugen mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
2.12.
Vermietung von Fahrzeugen, die nicht unter 2.5 und 2.6 fallen
3.1.
Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.1.
Erwerb von Fahrzeugen mit einer Masse von mehr als 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.2.
Wartung eines Fahrzeugs mit einer Masse von mehr als 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.3.
Erwerb und Einbau von Zubehör für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.4.
Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs mit einer Masse von mehr als 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.1.5.
Sonstige Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.
Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.1.
Erwerb von Fahrzeugen mit einer Masse von höchstens 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.2.
Wartung eines Fahrzeugs mit einer Masse von höchstens 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.3.
Erwerb und Einbau von Zubehör für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.4.
Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs mit einer Masse von höchstens 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.5.
Sonstige Ausgaben für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.2.6.
PKW
3.2.7.
LKW
3.3.
Ausgaben für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.3.1.
Erwerb eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste
3.3.2.
Wartung eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste
3.3.3.
Erwerb und Einbau von Zubehör für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.3.4.
Ein- oder Abstellen eines Beförderungsmittels für zahlende Fahrgäste
3.3.5.
Sonstige Ausgaben für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
3.4.
Ausgaben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung
3.4.1.
Erwerb eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung
3.4.2.
Wartung eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung
3.4.3.
Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Güterbeförderung
3.4.4.
Ausgaben für Fahrzeuge zur Güterbeförderung, die nicht unter 3.4.1, 3.4.2 und 3.4.3 fallen
3.5.
Wartung von PKW und Mehrzweckfahrzeugen
3.5.1.
Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke
3.5.2.
Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
3.5.3.
Teilweise Verwendung für nicht unter 3.5.2 fallende geschäftliche Zwecke
3.6.
Wartung von Motorrädern, Wohnwagen und Wasserfahrzeugen für Freizeit oder Sport sowie Flugzeugen mit einer Masse von mehr als 1550 kg
3.6.1.
Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
3.6.2.
Verwendung für andere geschäftliche Zwecke
3.7.
Ausgaben für PKW und Mehrzweckfahrzeuge, ausgenommen für Wartung und Ein- oder Abstellen
3.7.1.
Verwendung ausschließlich für geschäftliche Zwecke
3.7.2.
Teilweise Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht oder Vermietung
3.7.3.
Teilweise Verwendung für nicht unter 3.7.2 fallende Zwecke
3.8.
Ausgaben für Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1550 kg, ausgenommen für Wartung und Ein- oder Abstellen
3.8.1.
Verwendung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrunterricht, Vermietung oder Wiederverkauf
3.8.2.
Verwendung für andere geschäftliche Zwecke
3.9.
Erwerb eines PKW der Klasse M1
3.10.
Erwerb von Zubehör für PKW der Klasse M1 einschließlich Montage und Einbau
3.11.
Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Plätzen oder für Fahrzeuge zur Güterbeförderung
3.12.
Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit weniger als 9 Plätzen, die für gewerbliche Tätigkeiten verwendet werden
3.13.
Ausgaben für Fahrzeuge ohne Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
3.14.
Ausgaben für Fahrzeuge mit Einschränkung des Vorsteuerabzugsrechts
3.15.
Wartung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung außer PKW und Mehrzweckfahrzeuge, Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1550 kg
3.16.
Ein- oder Abstellen eines Fahrzeugs zur Personenbeförderung
3.17.
Ausgaben für Fahrzeuge zur Personenbeförderung außer PKW und Mehrzweckfahrzeuge, Motorräder, Wohnwagen und Wasserfahrzeuge für Freizeit oder Sport sowie Flugzeuge mit einer Masse von mehr als 1550 kg, ausgenommen Ausgaben für Wartung und Ein- oder Abstellen
4.1.
Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge mit einer Masse von mehr als 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
4.2.
Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge mit einer Masse von höchstens 3500 kg außer Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
4.2.1.
PKW
4.2.2.
LKW
4.3.
Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste
4.4.
Straßenbenutzungsgebühren für jedes Beförderungsmittel auf der Brücke über den Großen Belt
4.5.
Straßenbenutzungsgebühren für jedes Beförderungsmittel auf der Öresundbrücke
4.6.
Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste mit mehr als 9 Plätzen
4.7.
Straßenbenutzungsgebühren für Beförderungsmittel für zahlende Fahrgäste mit weniger als 9 Plätzen
4.8.
Straßenbenutzungsgebühren für Fahrzeuge, die im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses verwendet werden
4.8.1.
Für den Veranstalter
4.8.2.
Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird
5.1.
Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
5.2.
Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
5.3.
Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses
5.3.1.
Für den Veranstalter
5.3.2.
Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird
6.1.
Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten
6.2.
Ausgaben für die Beherbergung einer anderen Person als der Steuerpflichtige oder einer seiner Angestellten
6.3.
Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten, die berufsbezogene oder geschäftliche Konferenzen besuchen
6.4.
Ausgaben für die Beherbergung des Steuerpflichtigen oder eines seiner Angestellten im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses
6.4.1.
Für den Veranstalter
6.4.2.
Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird
6.5.
Ausgaben für die Beherbergung eines Angestellten des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt
6.6.
Ausgaben für die Beherbergung bei Anschlussleistungen
6.7.
Ausgaben für Beherbergung, die nicht unter 6.5. oder 6.6 fallen
7.1.
Von Hotels, Bars, Gaststätten und Pensionen bereitgestellte Speisen und Getränke, einschließlich Frühstück
7.1.1.
Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
7.1.2.
Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
7.2.
Speisen und Getränke, die im Rahmen einer Konferenz, Messe oder Ausstellung oder eines Kongresses bereitgestellt werden
7.2.1.
Für den Veranstalter
7.2.2.
Für einen Teilnehmer, wenn die Ausgabe vom Veranstalter unmittelbar in Rechnung gestellt wird
7.3.
Speisen und Getränke für einen Angestellten des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt
7.4.
Für Anschlussleistungen erworbene Restaurantdienstleistungen
7.5.
Erwerb von Speisen, Getränken oder Restaurantdienstleistungen, die nicht unter 7.2, 7.3 und 7.4 fallen
8.1.
Für den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
8.2.
Für eine andere Person als den Steuerpflichtigen oder einen Angestellten des Steuerpflichtigen
9.1.
Erwerb von Alkohol
9.2.
Erwerb von Tabakwaren
9.3.
Ausgaben für Empfänge und Repräsentationsveranstaltungen
9.3.1.
Für Werbezwecke
9.3.2.
Nicht für Werbezwecke
9.4.
Ausgaben für die Wartung von Wassersportfahrzeugen
9.5.
Ausgaben für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
9.6.
Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen für Werbezwecke
9.7.
Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, die nicht unter 9.1, 9.2 und 9.3 fallen
10.1.
Werkzeuge
10.2.
Reparaturen innerhalb eines Garantiezeitraums
10.3.
Bildungsleistungen
10.4.
Arbeiten an Gegenständen
10.4.1.
Arbeiten an Grundstücken
10.4.2.
Arbeiten an Grundstücken, die Wohnzwecken dienen
10.4.3.
Arbeiten an beweglichem Gegenständen, die nicht unter Code 3 fallen
10.
Erwerb oder Miete von Gegenständen
10.5.1.
Erwerb oder Miete von Grundstücken
10.5.2.
Erwerb oder Miete von Grundstücken, die als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendet werden
10.5.3.
Erwerb oder Miete von beweglichen Gegenständen, die mit als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendeten Grundstücken zusammenhängen oder dafür verwendet werden
10.5.4.
Erwerb oder Miete beweglicher Gegenstände, die nicht unter Code 2 fallen
10.6.
Bereitstellung von Wasser, Gas oder Elektrizität durch ein Verteilernetz
10.7.
Geschenke von geringem Wert
10.8.
Bürokosten
10.9.
Teilnahme an Messen und Seminaren, Unterricht oder Fortbildung
10.9.1.
Messen
10.9.2.
Seminare
10.9.3.
Unterricht
10.9.4.
Fortbildung
10.10.
Pauschalaufschlag für Vieh und landwirtschaftliche Erzeugung
10.11.
Ausgaben für Postversand in Länder außerhalb der EU
10.12.
Ausgaben für Telefon und Telefax in Verbindung mit einer Unterbringung
10.13.
Von einem Reiseveranstalter zur unmittelbaren Verwendung durch den Reisenden erworbene Gegenstände und Dienstleistungen
10.14.
Gegenstände für den Wiederverkauf, die nicht unter 1.6 fallen
10.15.
Dienstleistungen für den Wiederverkauf, die nicht unter 6.6 und 7.4 fallen
10.16.
Arbeiten an Gegenständen
10.16.1.
Arbeiten an Grundstücken, die als Wohnsitz oder für Freizeitzwecke verwendet werden
10.16.2.
Arbeiten an Grundstücken, die nicht unter 10.16.1 fallen
10.16.3.
Arbeiten an beweglichen Gegenständen, die mit einem Grundstück nach 10.16.1 zusammenhängen oder dafür verwendet werden
10.16.4.
Arbeiten an beweglichen Gegenständen, die nicht unter 10.16.3 fallen
10.17.
Ausgaben für Gegenstände
10.17.1.
Ausgaben für Grundstücke, die als Wohnung oder für Freizeitzwecke verwendet werden
10.17.2.
Ausgaben für Gegenstände, die nicht unter 10.17.1 fallen

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