ANHANG II VO (EU) 2012/799

Technische Spezifikationen für die Übermittlung der Dateien an den EGFL und den ELER ab dem 16. Oktober 2012

EINLEITUNG

Diese technischen Spezifikationen gelten für das Haushaltsjahr 2012, das am 16. Oktober 2011 begonnen hat.

1.
Übermittlungsmodus

Die Koordinierungsstelle des Mitgliedstaats muss der Kommission die Dateien und die dazugehörigen Unterlagen elektronisch über STATEL/eDAMIS übermitteln. Die Kommission unterstützt nur eine Installation von STATEL/eDAMIS je Mitgliedstaat. Das jüngste eDAMIS-Client-Programm und weitere Angaben über die Verwendung von STATEL/eDAMIS können von der CIRCA-Webseite der Agrarfonds heruntergeladen werden.

2.
Dateistruktur

2.1.
Der Mitgliedstaat muss je einen Datensatz für jede Komponente der Zahlungen und der Eingänge des EGFL bzw. des ELER erstellen. Diese Komponenten sind die Einzelposten, aus denen sich die Zahlungen an die Empfänger/die Eingänge von den Empfängern zusammensetzen.
2.2.
Die Datensätze müssen eine Flat-file-Struktur haben. Wird für ein Feld mehr als ein Wert angegeben, so sind gesonderte Datensätze mit allen Datenfeldern erforderlich. Die Daten dürfen nicht doppelt erfasst werden.(1)
2.3.
Alle Informationen für ein und dieselbe Kategorie von Zahlungen bzw. Eingängen müssen in ein und derselben Datei enthalten sein. Getrennte Dateien, die sich auf die gleichen Zahlungen beziehen (z. B. für Wirtschaftsbeteiligte oder Inspektionen, für Basis- oder Messdaten), sind nicht zulässig.
2.4.
Die Dateien müssen die folgenden Merkmale aufweisen:

(1)
Der erste Datensatz in der Datei (Kopfzeile) enthält die Beschreibung der Datei. Die Namen der Felder bestehen aus einem „F” , gefolgt von der Nummer des betreffenden Feldes in Anhang I ( „X-Tabelle” ). Es dürfen nur Feldnamen verwendet werden, die in Anhang I enthalten sind.
(2)
Die nächsten Datensätze in der Datei (Datenzeilen) folgen in der Reihenfolge, die in dem ersten Datensatz mit der Beschreibung der Dateistruktur angegeben ist.
(3)
Die Felder werden durch ein Semikolon ( „;” ) getrennt. Die Kopfzeile und die Datenzeilen müssen jeweils die gleiche Anzahl von Semikola enthalten. In den Datenzeilen erscheinen leere Felder innerhalb eines Datensatzes als Doppelsemikolon ( „;;” ) und am Ende eines Datensatzes als einfaches Semikolon ( „;” ).
(4)
Die Datensätze haben eine variable Länge. Jeder Datensatz endet mit „CR LF” oder „Carriage Return - Line Feed” (hexadezimal: „0D 0A” ). Die Kopfzeile endet nie mit einem „;” , die Datenzeilen enden nur dann mit einem „;” , wenn das letzte Feld leer ist.
(5)
Der verwendete Code ist ASCII gemäß der nachstehenden Tabelle. Andere Codes (wie EBCDIC, TAR, ZIP usw.) dürfen nicht verwendet werden:

Code Mitgliedstaat
ISO 8859-1 BE, DK, DE, ES, FR, IE, IT, LU, NL, AT, PT, FI, SE und GB
ISO 8859-2 CZ, HU, PL, RO, SI und SK
ISO 8859-3 MT
ISO 8859-5 BG
ISO 8859-7 GR und CY
ISO 8859-13 EE, LV und LT

(6)
Numerische Datenfelder:

(a)
Dezimalzeichen: „.”
(b)
das Zeichen ( „+” oder „-” ) wird ganz links gesetzt, die Zahlen folgen ohne Leerstelle. Für positive Zahlen kann das „+”  -Zeichen verwendet werden;
(c)
die Anzahl der Dezimalstellen liegt fest (Einzelheiten hierzu in Anhang III);
(d)
keine Leerzeichen zwischen den Ziffern und keine Tausender-Leerzeichen oder sonstigen Trennzeichen.

(7)
Datumsfeld: „JJJJMMTT” (Jahr vier-, Monat und Tag zweistellig).
(8)
Haushaltscode (Feld F109), der in folgendem Format ohne Leerstellen anzugeben ist: „999999999999999” (wobei „9” für jede Zahl zwischen 0 und 9 steht).
(9)
Am Anfang oder Ende einer Datei dürfen keine Anführungszeichen ( „” ) stehen. Textdaten dürfen kein Semikolon „ ; ” als Trennzeichen enthalten.
(10)
Alle Felder: Keine Leerzeichen am Feldbeginn und am Feldende.
(11)
Eine Datei hätte somit folgendes Aussehen (Beispiel für das Haushaltsjahr 2004):

    F100;F101;F106;F107;F108;F109

    BE01;154678;+152.50;EUR;20030715;050201011000001

    BE01;024578;-1000,00;EUR;20030905;050208031502002

    BE01;154985;9999,20;EUR;20030101;050205011100001

    BE01;100078;+152.75;EUR;20030331;050208091515002

    BE01;215452;+0.50;EUR;20030615;050201011000002 (Nota bene: +0.50 und nicht +.50)

    BE01;123456;21550,15;EUR;20030101;050805013810001

    usw.

    (weitere Datenzeilen mit den Feldern in der gleichen Reihenfolge).

2.5.
Dateien mit den unter Nummer 2.4 beschriebenen Merkmalen sind anhand der Sendungsart „X-TABLE-DATA” zu übermitteln (siehe „eDAMIS-Client” ).
2.6.
Das Computerprogramm, mit dem das Format der Dateien geprüft werden kann, bevor sie an die Kommission übermittelt werden ( „WinCheckCsv” ), ist Bestandteil des Datentransferprogramms ( „eDAMIS-Client” ). Die Zahlstellen werden aufgefordert, das Prüfprogramm für Zwecke der Offline-Validierung getrennt von der CIRCA-Seite herunterzuladen.

3.
Jahreserklärung

3.1.
Die Koordinierungsstelle des Mitgliedstaats muss für die Jahreserklärung entweder eine einzige Datei für sämtliche Zahlstellen oder getrennte Dateien für jede einzelne Zahlstelle übermitteln. Die Datei der Jahreserklärung muss neben den Gesamtbeträgen je Zahlstelle auch die Haushalts- und Währungscodes für EGFL- und ELER-Maßnahmen enthalten.(2)
3.2.
Die Dateien müssen die unter Nummer 2.4 beschriebenen Merkmale aufweisen. Jede Zeile muss folgende Felder umfassen (in dieser Reihenfolge):

a) F100:
Code der Zahlstelle
b) F109:
Haushaltscode
c) F106:
Betrag, ausgedrückt in dem Währungscode des Feldes F107
d) F107:
Währungscode

3.3.
Eine Datei hätte somit folgendes Aussehen (Beispiel für das Haushaltsjahr 2007):

    F100;F109;F106;F107

    BE01;050205011100014;218483644,90;EUR

    BE01;050212012003012;29721588,82;EUR

    BE01;050212012000022;26099931,75;EUR

    BE01;050208031502013;20778423,44;EUR

    BE01;050212052040001;16403776,45;EUR

    BE01;050405011132001;8123456,45;EUR

    usw.(3)

3.4.
Die Dateien der Jahreserklärungen sind anhand der Sendungsart „ANNUAL_DECLARATION” über STATEL/eDAMIS zu übermitteln.

4.
Erläuterung der differenzen

4.1.
Im Falle von Differenzen zwischen der Jahreserklärung und der monatlichen oder vierteljährlichen Erklärung oder den Daten der X-Tabelle sollte die Koordinierungsstelle des Mitgliedstaats entweder eine einzige „Differenz-Erläuterungs” -Datei für sämtliche Zahlstellen oder getrennte „Differenz-Erläuterungs” -Dateien für jede einzelne Zahlstelle übermitteln. In dieser/diesen Datei(en) sollte anhand von Standardcodes die Differenz je Haushaltscode zwischen der Jahreserklärung und der monatlichen Erklärung (T104) oder zwischen der Jahreserklärung und der vierteljährlichen Erklärung (SFC2007) oder zwischen der Jahreserklärung und der Summe der Datensätze (Σ F106) der Daten der X-Tabelle erläutert werden.
4.2.
Die Dateien müssen die unter Nummer 2.4 beschriebenen Merkmale aufweisen. Jede Zeile muss folgende Felder umfassen (in dieser Reihenfolge):

a) F100:
Code der Zahlstelle
b) F109:
Haushaltscode
c) Exco:
Erläuterungs-Abgleichcode
d) F106:
Betrag der erläuterten Differenz in Euro

4.3
Der Erläuterungs-Abgleichcode ist ein je Haushaltscode (F109) nur einmal anzugebender Code aus drei Zeichen, der der nachstehenden Übersicht entspricht:

EGFL-Code
A)
Art der Differenz [Jahreserklärung gegenüber (=MINUS) monatlicher Erklärung (T104)]
A01 Verwaltungsfehler (Außenstände, die am Ende des Haushaltsjahres wiedereingezogen und dem EGFL im Rahmen der Jahreserklärung gutgeschrieben werden)
A02 Rundungsfehler
A03 Falschbuchungsfehler (Dateneingabe unter dem falschen Haushaltscode)
A04 Abgrenzungsfehler (Betrag in der Jahreserklärung, aber nicht in T104)
A05 Abgrenzungsfehler (Betrag in T104, aber nicht in der Jahreserklärung)
A06 Zahlungsfehler (von der Bank noch nicht getätigte Zahlung)
A07 Berichtigung verspäteter Zahlungen
A08 Obergrenzenfehler (Berichtigung, weil die Ausgabe die Obergrenze überschritten hat)
A09 Verrechnung des für uneinbringlich erklärten Betrags
A10 Verrechnung des für uneinbringlich erklärten Betrags (50/50-Regel)
A11 Berichtigung aufgrund der Wiedereinziehung von Außenständen
A12 Berichtigung aufgrund der doppelten Eingabe von Ausgaben
A13 Neuzuweisung von Ausgaben je nach Fonds (nationaler oder Gemeinschaftsfonds)
A20 Konformitätsberichtigungen
A21 Anpassungen der Zahlungsansprüche
A22 Nicht gemeldete Modulation
A23 Wechselkursberichtigungen
A90 Öffentliche Lagerhaltung (eFAUDIT, 13. Zeitraum)
A99 Sonstiger Fehler
ELER-Code
B)
Art der Differenz [Jahreserklärung gegenüber (=MINUS) vierteljährlicher Erklärung (SFC2007)]
B01 Verwaltungsfehler (Außenstände, die bereits wiedereingezogen, aber im Bezugszeitraum von der vierteljährlichen Erklärung noch nicht abgezogen und dem ELER im Rahmen der Jahreserklärung noch nicht gutgeschrieben wurden)
B02 Rundungsfehler
B03 Falschbuchungsfehler (Dateneingabe unter dem falschen Haushaltscode)
B04 Abgrenzungsfehler (Betrag in der Jahreserklärung, aber nicht in der vierteljährlichen Erklärung)
B05 Abgrenzungsfehler (Betrag in der vierteljährlichen Erklärung, aber nicht in der Jahreserklärung)
B06 Zahlungsfehler (von der Bank noch nicht getätigte Zahlung)
B11 Berichtigung aufgrund der Wiedereinziehung von Außenständen
B12 Berichtigung aufgrund der doppelten Eingabe von Ausgaben
B13 Neuzuweisung von Ausgaben je nach Fonds (nationaler oder Gemeinschaftsfonds)
B14 Fehler bei der Kofinanzierungsrate (Betrag mit falscher Kofinanzierungsrate in der Jahreserklärung)
B15 Fehler bei der Kofinanzierungsrate (Betrag mit falscher Kofinanzierungsrate in der vierteljährlichen Erklärung)
B16 Differenz aufgrund der Kofinanzierungsrate in der vierteljährlichen Erklärung
B23 Wechselkursberichtigungen
B99 Sonstiger Fehler
X-Tabelle-Code
C)
Art der Differenz [Jahreserklärung gegenüber (=MINUS) X-Tabelle (EGFL und ELER)]
C01 Verwaltungsfehler (Außenstände, die am Ende des Haushaltsjahres wiedereingezogen und dem EGFL/ELER im Rahmen der Jahreserklärung gutgeschrieben werden)
C02 Rundungsfehler
C03 Falschbuchungsfehler (Dateneingabe unter dem falschen Haushaltscode)
C04 Abgrenzungsfehler (Betrag in der Jahreserklärung, aber nicht in der X-Tabelle)
C05 Abgrenzungsfehler (Betrag in der X-Tabelle aber nicht in der Jahreserklärung)
C06 Zahlungsfehler (von der Bank noch nicht getätigte Zahlung)
C07 Berichtigung verspäteter Zahlungen in der JE
C08 Obergrenzenfehler (Berichtigung in der JE, weil die Ausgabe die Obergrenze überschritten hat)
C09 Verrechnung des für uneinbringlich erklärten Betrags
C10 Verrechnung des für uneinbringlich erklärten Betrags (50/50-Regel)
C11 Berichtigung aufgrund der Wiedereinziehung von Außenständen
C12 Berichtigung aufgrund der doppelten Eingabe von Ausgaben
C13 Neuzuweisung von Ausgaben je nach Fonds (nationaler oder Gemeinschaftsfonds)
C14 ELER: Fehler bei der Kofinanzierungsrate (Betrag mit falscher Kofinanzierungsrate in der Jahreserklärung)
C15 ELER: Fehler bei der Kofinanzierungsrate (Betrag mit falscher Kofinanzierungsrate in der X-Tabelle)
C20 Konformitätsberichtigungen
C21 Anpassungen der Zahlungsansprüche
C22 Nicht gemeldete Modulation
C23 Wechselkursberichtigungen
C24 EGFL – Einbehaltung von 25 % der Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, Artikel 9)
C25 EGFL – Einbehaltung von 20 % der infolge von Unregelmäßigkeiten eingezogenen Beträge (Verordnung (EG) Nr. 1290/2005, Artikel 32)
C98 Nicht erforderliche X-Tabelle-Daten
C99 Sonstiger Fehler

4.4.
Eine Datei hätte somit folgendes Aussehen (Beispiel für das Haushaltsjahr 2008):

    F100;F109;Exco;F106

    AT01;050207011401006;A03;+505.90

    Der in der Jahreserklärung gemeldete Betrag liegt um 505,90 EUR über dem (fälschlicherweise) in der monatlichen Erklärung [Tabellen 104] gemeldeten Betrag.

    AT01;050207011403006;A03;-505.90

    Der in der Jahreserklärung gemeldete Betrag liegt um 505,90 EUR unter dem (fälschlicherweise) in der monatlichen Erklärung [Tabellen 104] gemeldeten Betrag.

    AT01;050302180000004;A01;-125.80

    Der in der Jahreserklärung gemeldete Betrag liegt aufgrund der Berichtigung wegen „Verwaltungsfehlern” um 125,80 EUR unter dem in der monatlichen Erklärung [Tabellen 104] gemeldeten Betrag.

    AT01;050302270000001;C04;+31.05

    Der in der Jahreserklärung gemeldete Betrag liegt aufgrund eines Abgrenzungsproblems um 31,05 EUR über dem in der X-Tabelle gemeldeten Betrag.

    AT01;050302270000001;C05;-81.00

    AT01;050405011321001;B02;+3.04

    AT01;050405013211001;C15;+3075.07

    AT01;050405013211001;B02;-0.80

    AT01;050405013211001;C14;-688.23

    usw.

4.5.
Die „Differenz-Erläuterungs” -Dateien sind anhand der Sendungsart „DIFFERENCE-EXPLANATION” über STATEL/eDAMIS zu übermitteln.

5.
Dokumentation (code-liste)

5.1.
Falls Codes für Felder verwendet werden, für die in Anhang III keine Standardcodes vorgeschrieben sind, muss die Koordinierungsstelle des Mitgliedstaats über STATEL/eDAMIS eine Code-Liste für jede Zahlstelle übermitteln, um alle verwendeten Codes zu erläutern.
5.2.
Diese Code-Liste kann wie ein normaler Brief aussehen. Die Identität der Zahlstelle und der Name oder die Verwaltungseinheit des Empfängers sind deutlich anzugeben.
5.3.
eDAMIS-Client umfasst eine besondere Sendungsart für diese Art von Tabellenübertragung, nämlich „CODE-LIST” .

6.
Datenübermittlung

Die Koordinierungsstelle hat die Dateien vollständig und nur einmal zu übersenden. Stellt die Koordinierungsstelle fest, dass falsche Daten übermittelt wurden oder ein Problem bei der Datenübermittlung aufgetreten ist, so muss die Kommission hierüber unverzüglich unterrichtet werden. Alle Dateien, die falsche Angaben enthalten, müssen angegeben werden. Die Kommission muss dabei aufgefordert werden, diese Dateien zu löschen. Um die Überschneidung von Computereinträgen oder Dateien zu vermeiden, muss die Koordinierungsstelle anschließend die berichtigten Dateien übersenden, um die falschen Angaben vollständig zu ersetzen.

Fußnote(n):

(1)

Anmerkung: Bitte lesen Sie zuerst die einleitende Bemerkung zu den Mengen in Anhang III Abschnitt 5.

(2)

Vgl. Artikel 6 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 885/2006.

(3)

Haushaltscodes, für die keine Ausgaben gemeldet werden, sollten nicht in die Datei der Jahreserklärung aufgenommen werden.

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